BRAK-Mitteilungen – neues Heft

BRAK-Präsident appelliert: Mehr Videoverhandlungen wagen!

Im gerade erschienenen Heft 3/2024 der BRAK-Mitteilungen appelliert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels an Länder, Richterschaft und Anwaltschaft: Mehr Video wagen! Denn damit die neu konturierten gesetzlichen Möglichkeiten greifen, müssen sie in der Praxis auch genutzt werden.

15.08.2024Publikation
Cover der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen Heft 2

Ein erster Schritt ist gemacht. Das Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten schafft klarere Konturen für Videoverhandlungen an deutschen Gerichten. Ende Juli wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.

In den Akzenten der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen 3/2024 blickt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels zurück auf das zähe Ringen zwischen Bund und Ländern, das dem voranging. Der Bundesrat hatte dafür plädiert, Videoverhandlungen in das Ermessen des Gerichts zu stellen – Hintergrund ist auch, dass die Gerichte vielfach noch nicht ausreichend technisch ausgestattet sind. Die Bundesregierung lehnte das ab; die BRAK hatte gefordert, die Parteien entscheiden zu lassen.

Der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kompromiss, der nun Gesetz geworden ist, sieht vor, dass Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Anordnung liegt im wesentlichen in der Hand des Gerichts; die Änderungen im parlamentarischen Verfahren hin zu mehr Dispositionsfreiheit der Parteien wurden wieder zurückgedreht. Wie oft künftig per Video verhandelt wird, hängt letztlich daran, wie großzügig oder eng die Gerichte die „Video-Eignung“ eines Falls auslegen – und am Willen der Länder, die technische Ausstattung der Gerichte auszubauen.

Für vollvirtuelle Verhandlungen enthält das Gesetz eine Experimentierklausel für die Länder. Und auch der Entwurf für das Erprobungsgesetz für Online-Verfahren enthält erweiterte Möglichkeiten für Videoverhandlungen. Wessels setzt auf die Länder, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und so die Digitalisierung im Zivilprozess voranzubringen. Und er appelliert an Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte, die neu konturierten Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen.

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Hintergrund

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