Anhörung im Rechtsausschuss

Einführung hybrider und virtueller Versammlungen – Ablehnung von § 73a BRAO-E (Überprüfung von Sammelanderkonten)

BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt André Haug hat die Standpunkte der Bunderechtsanwaltskammer persönlich vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger vertreten.

25.04.2024Gesetzgebung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat, wie am 16.04.2024 berichtet, eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in BNotO, BRAO, PatO und StBerG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe, hier Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, veröffentlicht.

Am Mittwoch, 24. April 2024, fand dazu im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen war ebenfalls Thema dieser Diskussion.  Während viele der geladenen Experten aus Praxis und Wissenschaft die Einführung von hybriden und virtuellen Versammlungen begrüßten, war die vorgeschlagene anlassunabhängige Überprüfung von Sammelanderkonten in dem Änderungsantrag stark umstritten.

Rechtsanwalt André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), betonte in seiner Stellungnahme die Zustimmung zur Einführung von virtuellen und hybriden Versammlungen, jedoch lehnte er die anlasslose Überprüfung von Sammelanderkonten durch Rechtsanwaltskammern entschieden ab. Der entsprechende Paragraf im Änderungsantrag müsse gestrichen werden, da er aus rechtsstaatlichen und praktischen Gesichtspunkten unverhältnismäßig sei. Die Intention des Gesetzgebers, damit der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken und weitere Vorschriften zur Geldwäscheprävention zu schaffen, befürworte die BRAK nicht, sagte Haug, der von einem allgemeinen Klima des Misstrauens gegenüber Anwälten sprach. [Quelle: Bericht des Deutschen Bundestags

Viele Experten äußerten ebenso Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und der Belastung für die Kammern. Einige forderten eine sorgfältige Evaluation der vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip.