Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft – vielleicht eine große Erfolgsgeschichte!
Voraussichtlich Mitte Mai beginnt die Ratifizierung der Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs. Im neuen BRAK-Magazin erklärt die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Menschenrechte, Dr. Margarete Mühl-Jäckel, wie die Konvention entstand – und weshalb sie eine große Erfolgsgeschichte werden könnte.
Über sieben Jahre dauerte die Arbeit am Text der Mitte März beschlossenen Konvention des Europarats zum Schutz der Berufsausübung der Anwaltschaft. Die BRAK war von Anfang an intensiv daran beteiligt. Wie die Konvention entstand, berichtet Dr. Margarete Mühl-Jäckel, Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Menschenrechte. Sie war Mitglied einer Arbeitsgruppe des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), die mit Beobachterstatus an der Erarbeitung des Textes in der vom Europarat eingesetzten Arbeitsgruppe mitwirkte.
Mühl-Jäckel zeichnet aus erster Hand nach, wie es nach ersten, diplomatisch-offenen Überlegungen und einer Machbarkeitsstudie zu einer umfassenden, rechtsverbindlichen Konvention kam, die deutlich über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz anwaltlicher Berufsausübung hinausgeht.
Ab Mitte Mai soll das Verfahren der Ratifikation beginnen. Die Konvention tritt in Kraft, wenn mindestens acht Staaten, darunter sechs Mitglieder des Europarats, sie unterzeichnet haben. Und dann könnte sie – so sieht es Mühl-Jäckel – eine große Erfolgsgeschichte werden.
Weiterführende Links:
- Editorial 2/2025
- BRAK-Magazin 2/2025
- Nachrichten aus Berlin 5/2025 v. 14.3.2025 (zur Annahme des Konventionstextes)
- Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70 (Zwischenbericht zum Inhalt der Konvention)
Hintergrund
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