Berufsausbildung ReFa/ReNoFa

Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut deutlich höhere Azubi-Vergütung

Vergütungserhöhung soll den Ausbildungsberuf für Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte attraktiver machen.

19.01.2024Aus den Kammern

Die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene durchschnittliche Ausbildungsvergütung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte beträgt im Bundesgebiet 2024

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro (Vorjahr 833,48 Euro, ↑ ca. 13 %),
  • im 2. Jahr 1.043,88 Euro (Vorjahr 932,91 Euro, ↑ 12 %) und
  • im 3. Jahr 1.144,38 Euro (Vorjahr 1.031,04 Euro, ↑ 11 %).

Die detaillierte Übersicht der Empfehlungen und Mindestsätze der Kammern hat die Bundesrechtsanwaltskammer gestern veröffentlicht.

Die erneute deutliche Empfehlung, die Ausbildungsvergütung gegenüber dem Vorjahr wieder zu erhöhen, soll den Ausbildungsberuf attraktiver gestalten. Die Vergütungserhöhung stellt hierbei nur einen Aspekt von vielen dar, der notwendig ist, dieses Ziel zu erreichen. Ein Teil der Kanzleien kann jedoch auf Grund von regionalen und wirtschaftlichen Faktoren nicht immer die Vergütungserhöhung in dem empfohlenen Maß umsetzen.

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