Rechtsanwaltskammern empfehlen deutlich höhere Azubi-Vergütung
Die BRAK hat die aktuellen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern für die Ausbildungsvergütung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter veröffentlicht. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels haben die meisten Kammern ihre Vergütungsempfehlungen deutlich erhöht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNoFa) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet
- im ersten Ausbildungsjahr 833,48 Euro,
- im zweiten Jahr 932,91 Euro und
- im dritten Jahr 1.031,04 Euro.
Die Empfehlungen sind weiterhin regional stark unterschiedlich. Im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2021 haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen zum Teil sogar deutlich erhöht. Sie reagieren damit auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel.
Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung veröffentlichen die Rechtsanwaltskammern in der Regel auf ihren Webseiten, meist in der Rubrik „Ausbildung“.
Die Rechtsanwaltskammern sind gem. § 71 IV Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben (§ 17 I BBiG). Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
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Hintergrundinformationen
Mit der Situation von Rechtanwaltsfachangestellten befasste sich der von der BRAK in Auftrag gegebene STAR-Bericht 2022, den Sabine Vetter ausführlich in BRAK-Mitt. 2023, 2 ff. analysiert. Melanie Theus und Tanja Nitschke werfen im kommenden Heft der BRAK-Mitteilungen (Heft 4/2023) einen genaueren Blick auf die Zahlen und Hintergründe, weshalb die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten so häufig abgebrochen wird. Sowohl Vetter als auch Theus/Nitschke identifizieren die (Ausbildungs-)Vergütung als einen wesentlichen Faktor, der den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten im Vergleich zu ähnlichen (Ausbildungs-)Berufen unattraktiv machen kann.