Mitleid mit dem Kindesentführer – echt jetzt? #HKÜ
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema: 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin und Pressesprecherin der BRAK, und Jörg Müller, Richter aus Karlsruhe, bieten in dieser Vodcast-Reihe einen kurzweiligen, ca. 10-minütigen Meinungsaustausch über spannende Themen. Dabei geht es u. a. um aktuelle rechtliche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen, praxisnahe Fragestellungen, Gerichtsverfahrensabläufe sowie zukunftsweisende Themen.
Diesmal: wie Medien und Öffentlichkeit bei Fällen von Kindesentführungen oft Täter und Opfer verwechseln.
Wenige Verfahren werden öffentlich so emotional diskutiert und gleichzeitig so wenig verstanden wie „HKÜ“-Verfahren (HKÜ = Haager Kindesentführungsübereinkommen). Das HKÜ greift, wenn ein Elternteil ein gemeinsames Kind ohne Zustimmung des anderen ins Ausland schafft oder es dort zurückhält. Wenn also das Sorgerecht eines Elternteils verletzt ist, kann eine Rückführung bis zur Klärung der Angelegenheit angeordnet werden.
Oft sucht dann ausgerechnet der entführende Elternteil Hilfe bei der Presse. Die springt gern auf die sehr emotionalen Szenen an, die sich dann abspielen und ergreift oft Partei - für den entführenden Elternteil. So geht unter, wer im Unrecht ist und was das für das Kind und für den zweiten Elternteil bedeutet. In Episode 9 versuchen wir, die Dinge ein bisschen zu ordnen. Denn das Verfahren ist auch so schon dramatisch genug, denn gerade im Interesse der betroffenen Kinder muss alles möglichst schnell gehen.
Immer sonntags um 9:30 Uhr eine neue Episode "Samt vs. Seide"
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