Neue Regeln für die Vergabe von Bundesaufträgen: BRAK sieht rechtlichen Klärungsbedarf
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in der sie deutlich macht, dass in den Regelungen des Referentenentwurfs des Bundesarbeits- und Bundeswirtschafts-ministeriums noch Klarstellungsbedarf besteht.
30.07.2025 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben einen
Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Tarifautonomie zu stärken, indem Auftragnehmer des Bundes verpflichtet werden, bei der Erbringung öffentlicher Aufträge tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Kritikpunkte der BRAK an dem Entwurf
Rechtsunsicherheit bei Arbeitsverträgen: Der Gesetzentwurf lässt offen, wie befristete Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich korrekt abgebildet werden sollen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert daher eine Klarstellung in § 4 Abs. 3 BTTG-E, damit Arbeitgeber den Informationspflichten rechtskonform nachkommen können – etwa mit einem vom Bund bereitgestellten Vordruck.
Regelungslücken bei nicht tarifgebundenen Branchen: Besonders in der IT- und Beratungsbranche existieren oft keine Tarifverträge – weswegen das Gesetz hier ins Leere laufen könnte. Die BRAK zweifelt deshalb an der Reichweite des Gesetzes, weil ein erheblicher Teil der Bundesvergabe nicht erfasst wird.
Verwaltungsaufwand statt Bürokratieabbau: Entgegen dem Ziel des Koalitionsvertrags, Bürokratie abzubauen, könnten neue Pflichten, wie das Präqualifizierungsverfahren (§ 10 BTTG-E) und Nachweisanforderungen, die betroffenen Unternehmen zusätzlich belasten.
Für weitere Einzelheiten – einschließlich konkreter Formulierungsvorschläge für den Gesetzentwurf – verweisen wir auf die vollständige Stellungnahme 27/2025.
Die Stellungnahme wurde vom BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht erarbeitet, in dem erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte aus allen Bereichen des Arbeitsrechts vertreten sind – sowohl aus der Arbeitnehmenden- als auch der Unternehmensperspektive. Die BRAK kritisiert zudem, dass für eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nicht einmal drei volle Werktage zur Verfügung standen und somit nur einige relevante Fragen, die sich aus dem Entwurf ergaben, betrachtet werden konnten.
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