Juristenausbildung

OLG Hamm besteht Stresstest: Die E-Klausur kommt 2024

Anfang 2024 soll es soweit sein. Studierende, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen dürfen die Klausuren im ersten und zweiten Staatsexamen wahlweise auch in elektronischer Form abgeben.

31.10.2023News

Schreibkrämpfe ade! Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Studierende, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen ihre Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung nach eigener Wahl per Hand oder in elektronischer Form schreiben.

Damit das im Ernstfall reibungslos funktioniert, hat das OLG Hamm Anfang Oktober fleißig getestet (Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz des Landes NRW v. 5.10.2023). Es wurde nicht nur ein eigener Raum eingerichtet, in dem sich dieses Großprojekt umsetzen ließ - denn zur Panik vor der Aufgabenstellung sollte sich nicht noch die Panik vor mangelnder Stromversorgung gesellen - vielmehr wurde unter realen Bedingungen getestet, ob alles funktioniert. Mehrere hundert Studierende, Referendare und Referendarinnen hatten die Möglichkeit, an insgesamt sechs Tagen Probe-Klausuren nach eigener Wahl per Hand oder elektronisch zu schreiben. Die Wahl der Volljuristinnen und Volljuristen in spe schien eindeutig: Überwiegend wurde die elektronische Variante gewählt (Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz des Landes NRW v. 27.10.2023).

Auch technische Probleme, wie der Ausfall eines Computers oder kurzfristig erforderliche Schreibverlängerungen einzelner oder aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wurden simuliert. Man hat die Gelegenheit auch gleich genutzt, um Verbesserungsbedarf bei der Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten zu identifizieren.

Ergebnis: Stresstest bestanden!