Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut höhere Azubi-Vergütung
Die Rechtsanwaltskammern haben ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte erneut erhöht. Sie wollen damit den Ausbildungsberuf attraktiver machen. Die BRAK veröffentlicht eine Übersicht über die aktuellen Empfehlungen.
Die Rechtsanwaltskammern haben ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2025 erhöht. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Übersicht über die Empfehlungen veröffentlicht, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet:
- im 1. Ausbildungsjahr 971,20 Euro (2024: 940,04 Euro, ↑ 3,31 % | 2023 ↑ ca. 13 %),
- im 2. Jahr 1.074,60 Euro (2024: 1.043,88 Euro ↑ 2,94 % | 2023 ↑ 12 %) und
- im 3. Jahr 1.173,80 Euro (2024: 1.144,38 Euro ↑ 2,57 % | 2023 ↑ 11 %).
Die prozentualen Steigerungen fallen für das Jahr 2025 mit durchschnittlich ca. 3 % nicht so hoch aus wie noch in den Vorjahren.

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Mit den Erhöhungen reagieren die Kammern auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel, mit einer wettbewerbsfähigeren Vergütung wollen sie dazu beitragen, den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf ReFa bzw. ReNo ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen, zuletzt war ein Rückgang um -2,7 % zu verzeichnen. Damit schwächte sich die Tendenz der Vorjahre (2023: - 4,98 %, 2022: - 11,34 %) zumindest etwas ab, was zumindest auch auf die zum Teil deutlichen Erhöhungen der Vergütungsempfehlungen in den Vorjahren zurückzuführen sein dürfte.
Nicht alle Kanzleien können die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern in voller Höhe umsetzen. Regionale Unterschiede sowie wirtschaftliche Gegebenheiten spielen dabei eine entscheidende Rolle. In wirtschaftlich stärkeren Regionen oder größeren Kanzleien ist es oft möglich, höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen, während kleinere oder wirtschaftlich stärker belastete Kanzleien in einigen Fällen die empfohlenen Vergütungshöhen unterschreiten.
Für Auszubildende gilt zudem eine gesetzliche Mindestvergütung. Diese gilt allgemein für alle Ausbildungsberufe und liegt unterhalb der Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern.
Weiterführende Links:
Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2025
Nachrichten aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024 (zur gesetzlichen Azubi-Mindestvergütung)
Nachrichten aus Berlin 2/2025 v. 22.1.2025 (zum Rückgang der Ausbildungsverhältnisse)
Weitere Ausbildungsstatistiken
Püngel, BRAK-Magazin 3/2021, 8 f.(zur Ausbildungsvergütung)
Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212 ff. (zur Ausbildungssituation von ReFas)
Informationen zum Ausbildungsberuf ReFa: Kampagne „recht clever“
Hintergrund:
Einen Beitrag dazu, die Qualität der Ausbildung zu verbessern und gute Ausbildungskanzleien sichtbar zu machen, leistet auch das Siegel „Azubi-geprüft“ bzw. „ReFa-geprüft“. Es wurde von der Rechtsanwaltskammer Koblenz initiiert und wird inzwischen von mehreren Rechtsanwaltskammern angeboten, u. a. von den Kammern
Freiburg, Karlsruhe und Sachsen. Neben bestimmten inhaltlichen Anforderungen, die eine qualitativ hochwertige und wertschätzende Ausbildung sicherstellen sollen, ist auch Voraussetzung, dass die Vergütungsempfehlung der Kammer eingehalten wird. Die Idee zum Ausbildungssiegel wurde auch im BRAK-Podcast vorgestellt.
Aktualisiert am 18.02.2025