Regierung beschließt neue Streitwertgrenze für Amtsgerichte
In Zukunft sollten Amtsgerichte bis zu einem Streitwert von 8.000 Euro zuständig sein. Zudem will die Regierung mehr Spezialisierung der Gerichte.
Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte und Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen beschlossen. Zukünftig sollen Amtsgerichte gem. § 23 GVG bis zu einem Streitwert von 8.000 Euro zuständig sein statt wie bisher nur bis 5.000 Euro. Darüber hinaus sollen manche Sachgebiete streitwertunabhängig an die Amts- und an die Landgerichte zugewiesen werden.
Der Gesetzesentwurf habe insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. "Die Akzeptanz für unseren Rechtsstaat und ein einfacher Zugang zur Justiz gehen Hand in Hand.“ Seit Jahren gingen die Fallzahlen bei den Amtsgerichten zurück. Sie drohten deshalb laut Bundesjustizministerium (BMJ), geschlossen zu werden, da der Rückgang der Eingangszahlen nicht durch den Abbau von Stellen kompensiert werden könne. Dies sei aber nicht gewünscht, schließlich sollten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen ortsnahen und leichten Zugang zur Justiz haben, so Buschmann weiter. „Die Bürgerinnen und Bürger sparen damit Kosten und Zeit beim Zugang zum Gericht.“ Dies sei gerade in ländlichen Regionen wichtig. Von der Anhebung des Streitwerts verspricht man sich, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Damit werde auch ein Vorschlag der Länder aufgegriffen.
Justiz soll bürgernäher und effizienter gestaltet werden
Daneben sollten laut BMJ durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte Verfahren effektiver geführt werden können. Denn zivilrechtliche Streitigkeiten würden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer. Justizminister Buschmann will damit „die Spezialisierung der Justiz“ fördern. „So können unsere Richterinnen und Richter noch effizienter arbeiten." Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollten deshalb streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden. Bei anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel nachbarrechtlichen Streitigkeiten spiele hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle, sodass einige dieser Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden sollen.
Darüber hinaus sehe der Entwurf weitere Maßnahmen vor, um zwei weitere Probleme der gerichtlichen Praxis zu lösen: Zum einen sei es Gerichten bislang nicht möglich, eine Kostenentscheidung zu ändern, die in Folge einer nachträglichen Streitwertänderung oder einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig geworden ist. Dies führe zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten. Deshalb sollten für solche Fälle gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine solche Änderung ermöglichen. Zum anderen solle klargestellt werden, dass eine Abordnung von Richterinnen und Richtern auch an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich ist. Dies könne von Bedeutung werden, wenn dort bei hohem Geschäftsanfall Engpässe im richterlichen Bereich entstehen, welche durch Abordnungen verhindert werden könnten.
Weiterführende Links:
Stellungnahme der BRAK 26/2024
Schreiben von BRAK-Vizepräsident Then v. 27.07.2023 (PDF, nicht barrierefrei)
Beschluss der Frühjahrs-Justizministerkonferenz 2023 (PDF)