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Zuständigkeitsstreitwert

  • 20.03.2024Newsletter
    Das Bundesjustizministerium will den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von 5.000 Euro auf 8.000 Euro erhöhen. Zudem will es neue Spezialzuständigkeiten für Amts- und Landgerichte schaffen.
  • 09.08.2023Newsletter
    Die Justizministerkonferenz fordert eine Erhöhung des Streitwerts, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Doch die Verschiebung zahlreicher Streitfälle auf die Landgerichte hätte erhebliche Auswirkungen für Justiz, Anwaltschaft sowie rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Das sollte nur nach sorgfältiger Evaluation der Folgen angegangen werden, warnt die BRAK.
  • Die Justizministerkonferenz fordert eine Erhöhung des Streitwerts, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Doch die Verschiebung zahlreicher Streitfälle auf die Landgerichte hätte erhebliche Auswirkungen für Justiz, Anwaltschaft sowie rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Das sollte nur nach sorgfältiger Evaluation der Folgen angegangen werden, warnt die BRAK.
  • 11.01.2023Newsletter
    In der Diskussion um eine mögliche Anhebung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte zuständig sind, hat die BRAK sich erneut zu Wort gemeldet. In einem Schreiben an die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordert sie eine Absicherung durch konkrete statistische Daten.
  • 17.11.2022Newsletter
    Die Justizministerien des Bundes und der Länder prüfen derzeit eine Erhöhung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Aus Sicht der BRAK muss dabei ein effektiver Zugang zum Recht für Bürger:innen gewährleistet bleiben und zuvor solides Zahlenmaterial aus der Justiz erhoben und analysiert werden.
  • 29.06.2022Newsletter
    Eine Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte angehoben werden soll. Das hätte auch Auswirkungen auf die Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen.