RVG- Anpassung im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Freitag, den 31.01.2025, das KostBRÄG 2025 beschlossen.
Für kurze Verwirrung und Aufregung in der Anwaltschaft sorgte am vergangenen Freitag, dass das Kostenrechtsänderungsgesetz von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt wurde. Sollten alle Bemühungen von BRAK und auch DAV umsonst gewesen sein?
Nein. Der Rechtsausschuss hatte in seiner Beschlussempfehlung jedoch vorgeschlagen, das Kostenrechtsänderungsgesetz in das Betreuervergütungsgesetz zu integrieren. Deshalb musste folgerichtig - pro forma - das Kostenrechtsänderungsgesetz von der TO „abgesetzt“ werden, während das Betreuervergütungsgesetz, erweitert um die RVG-Thematik, auf der Tagesordnung verblieb.
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, den 31.01.2025, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen.
Mit diesem Gesetz wurden nun der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (BT-Drs. 20/14259) sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025; BT-Drs. 20/14264) zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.
Gegenüber den urprünglichen Entwürfen ergaben sich lediglich folgende inhaltliche Änderungen:
- Evaluierung des durch dieses Gesetz geänderte Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz durch das BMJ insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 01.01.2026 .
- Die im Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 vorgesehene Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz (BT-Drs. 20/14264, Art. 4), die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, wurde zurückgestellt.
Zuvor hatte die FDP-Fraktion am 17.12.2024 die beiden Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem das Bundeskabinett am 11.12.2024 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für jeweils aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringende Gesetzentwürfe beschlossen hatte. Die beiden Gesetzentwürfe wurden sodann vom Deutschen Bundestag in seiner 207. Sitzung am 19.12.2024 ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss beriet beide Gesetzesentwürfe in seiner 132. Sitzung am 29.01.2025 abschließend und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen.
Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK ist vorerst zufrieden: Ich bin erleichtert, dass das die Anpassung der Anwaltsvergütung nun endlich zumindest eine weitere Hürde genommen hat! Die BRAK hat lange dafür gekämpft. Ebenso der DAV. Es wurde Zeit, dass Anwältinnen und Anwälten ein auskömmliches Arbeiten ermöglicht wird. Sie sichern immerhin den Zugang zum Recht! Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, darf man den Tag natürlich nicht vor dem Bundesrat loben."
Aktualisiert am 06.02.2025