Corona

Unternehmen: Insolvenzantragspflicht gilt ab Mai wieder für alle

Mit Ablauf des heutigen Freitags sind alle Unternehmen wieder verpflichtet, bei Eintritt der Insolvenzreife einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Statistische Bundesamt meldet unterdessen, dass das Bruttoinlandsprodukt um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gesunken ist.

30.04.2021Gesetzgebung

Mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) hatte der Gesetzgeber für viele  Unternehmen die Pflicht ausgesetzt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Insolvenzordnung, InsO). Wer am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig war, wurde per gesetzlicher Vermutung als schutzwürdig gegen die Auswirkungen der Pandemie qualifiziert und musste nicht Insolvenz anmelden, auch wenn das Unternehmen in einer Schieflage war.

Ab dem 1. Januar 2021 wurde diese Möglichkeit, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, auf solche Unternehmen beschränkt, die zwischen November 2020 und Februar 2021 einen Antrag auf staatliche Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie gestellt haben. Grund für die Verlängerung der Regelung in 2021 war, dass die staatlichen Hilfen bei vielen Unternehmen zunächst nicht angekommen waren. Auch für diese Unternehmen endet die Aussetzungsmöglichkeit heute mit Ablauf des 30. April, weil die allermeisten Hilfen die Unternehmen mittlerweile erreicht hätten, heißt es. Nach Informationen des Handelsblatts wollte die SPD die Aussetzung noch einmal verlängern, die Union stellte sich aber quer. 

BIP gesunken, Prognose aber optimistisch

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rechnet laut mehreren Medien dennoch nicht mit einer Insolvenzwelle.  Das Statistische Bundesamt gab m Freitag bekannt, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal 2021 gegenüber Oktober bis Dezember 2020 um 1,7 Prozent gesunken ist, die Behörde führt das aber vor allem auf den gesunkenen Konsum der Verbraucher zurück, nachdem Ende 2019 die Mehrwertsteuersenkung ausgelaufen war. Trotz zahlreicher Hilfen insbesondere für den Dienstleistungssektor, der von der Krise stark betroffen ist, ist das BIP gegenüber dem 1. Quartal 2020 bereinigt um 3 Prozent niedriger, im Vergleich mit dem letzten Quartal ohne Corona, also dem vierten Quartal 2019, sogar 4,9 Prozent niedriger. 

Die Bundesregierung hat ihre Prognose für die zweite Jahreshälfte aber erst vor kurzem erhöht und geht nun von 3,5 Prozent Wirtschaftswachstum aus. Auch Wirtschaftsexperten äußern sich optimistisch.

Das Auslaufen der Insolvenzantragspflicht ist aus Sicht zahlreicher Insolvenzrechtler der richtige Schritt. Sie befürchten nicht nur eine Verzerrung des Wettbewerbs, sondern auch, dass zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von der Pandemie vor dem Ruin standen, nun länger am Leben gehalten wurden, als es für sie und den Markt sinnvoll wäre (oft als „Zombie-Unternehmen“ bezeichnet). Zudem würden Sanierungen erschwert, wenn Insolvenzanträge zu spät gestellt wurden.