Ausgabe 23/2017 v. 08.11.2017
beA
beA für Syndikusanwälte kommt Ende November
Am letzten Novemberwochenende erfolgt ein Update des beA-Systems. Es betrifft das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis, dessen gesetzliche Grundlage in § 31 BRAO der Gesetzgeber in der vergangenen Zeit mehrfach geändert hat. Die wichtigste Änderung ist, dass mit dem Update nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen werden. Der Eintrag erhält dann – neben der Postfachadresse, genannt SAFE-ID – den Zusatz, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Ist der Syndikusrechtsanwalt zugleich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen oder ist er im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt tätig, erfolgt jeweils eine gesonderte Eintragung. Zugleich erfolgt für jede der Zulassungen die Einrichtung eines beA (vgl. dazu auch beA-Newsletter 38/2017 und beA-Newsletter 44/2017).
Syndikusrechtsanwälte sollten daher ab dem 27.11.2017 ihre SAFE-ID im Gesamtverzeichnis nachsehen und damit umgehend bei der Bundesnotarkammer ihre beA-Karte bestellen. Die Bundesnotarkammer kann zwar keine Garantie für den Einzelfall geben, jedoch hat sie mitgeteilt, dass bei Bestellung einer beA-Karte Basis bis zum 15.12.2017 die Auslieferung rechtzeitig zum 1.1.2018 möglich sei. Nähere Informationen zum Ablauf erteilen die zuständigen Rechtsanwaltskammern; zudem wird die BRAK in den kommenden Ausgaben des beA-Newsletters noch detaillierter informieren.
Wichtig: Bestellt werden sollte die beA-Karte so schnell wie möglich, denn ab dem 1.1.2018 gilt auch für Syndikusrechtsanwälte die Berufspflicht nach § 31a VI BRAO n.F., ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingang zu kontrollieren.
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Rechtspolitik
Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug zu Lasten der EU
Im Juni wurde die PIF-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug) im Amtsblatt der EU verkündet. Aufgrund der Richtlinie, die darauf abzielt, die finanziellen Interessen der EU zu sichern, bestehen Verpflichtungen zur Umsetzung, die in das deutsche materielle Strafrecht in Gestalt neuer Straftatbestände und Verjährungsvorschriften hineinwirken. Die Richtlinie war explizit gegen den Willen der Bundesrepublik Deutschland und weiterer Mitgliedstaaten beschlossen worden.
Die BRAK hat sich in ihrer aktuellen Stellungnahme mit der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht befasst. Sie hat dazu Eckpunkte formuliert, die u.a. die hinreichende Bestimmtheit der Straftatbestände und die hinreichende Klarheit der Zuständigkeiten anmahnen. Sodann äußert sich die BRAK im Detail zum Umsetzungsbedarf u.a. hinsichtlich der einzelnen Straftatbestände Betrug, Haushaltsuntreue und Geldwäsche.
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Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV): Zustimmung des Bundesrats
Am 3.11.2017 hat der Bundesrat der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zugestimmt, wobei er seine Zustimmung mit einigen Maßgaben verbunden hat (BR-Drs. 645/17 (Beschluss)). Diese Maßgaben betreffen insbesondere die Verlängerung der Übergangsfrist für die "Durchsuchbarkeit" von elektronischen Dokumenten, die die BRAK erreichen konnte, sowie die Möglichkeit, bei der Bekanntgabe von technischen Einzelheiten nach § 5 ERVV ein "Ablaufdatum" anzugeben.
Die Rechtsverordnung muss nun noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird ab 1.1.2018 die Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs regeln. Die ERVV enthält insbesondere Regelungen zu Dateiformaten (grundsätzlich PDF), zu Dateinamen und strukturierten Datensätzen. Die sogenannte Containersignatur wird nach § 4 II ERVV ausgeschlossen.
Für den Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens enthält die ERVV noch keine Regelungen. Die ERVV soll in ihrem Anwendungsbereich entsprechend erweitert werden; die BRAK hat zum Entwurf der diesbezüglichen Änderungsverordnung kürzlich Stellung genommen (Stn.-Nr. 35/2017, Oktober).
Die BRAK wird in den nächsten Wochen über die Regelungen ausführlich im beA-Newsletter sowie in der kommenden Ausgabe des BRAK-Magazins berichten.
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Rechtsprechung
EGMR: Rechtsprechungsberichte 2016
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 sowie einen Bericht über die Rechtsprechung des EGMR in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2016 veröffentlicht.
Ende 2016 waren 213 gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Fälle beim EGMR anhängig. Damit bleibt es bei einer insgesamt geringen Fallzahl. Der größte Teil dieser Fälle ist offensichtlich unzulässig. Der EGMR fällte aber auch einige wichtige Urteile in Verfahren gegen Deutschland.
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Deutsches Anwaltsinstitut
24. Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht
vom 26. bis 27. Januar 2018 in Leipzig
Die Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht stellt regelmäßig aktuelle Entwicklungen und Problembereiche des gesamten Verwaltungsrechts vertieft und praxisnah in Vorträgen und Diskussionen dar. Unter Leitung von Professor Dr. Michael Quaas tragen namhafte Referenten aus der (Bundes-)Gerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und der Wissenschaft vor.
Themenübersicht:
- Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus verfassungsrechtlicher Sicht
- Die gerichtliche Kontrolldichte bei fachplanungsrechtlichen Entscheidungen über Infrastrukturvorhaben
- (Neuere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Informationsfreiheits- und -weitergaberecht
- Informationsansprüche in der anwaltlichen Praxis
- (Neuere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wirtschaftsverwaltungsrecht (insbes. Subventionsrecht)
- Planung und Vorhabenzulassung im Achtungsabstand eines Störfallbetriebs
- § 34 BauGB: Grundlagen und Grenzen der Innenbereichsentwicklung
- Die BauGB-Novelle 2017: Neue planerische Handlungsmöglichkeiten und offene Fragen
- Zusammenfassung und Teilung von planfeststellungsbedürftigen Projekten
- Verfahrensrechtliche Probleme im Umgang mit planfestgestellten Anlagen
Mehr Informationen und Anmeldung: Download Prospekt oder online
Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt
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