Ausgabe 9/2017 v. 26.04.2017
Anwaltschaft
5. Soldan Moot – Richter und Juroren gesucht!
Ein kleines Jubiläum steht in diesem Jahr für den Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis an: Bereits zum fünften Mal richtet das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover gemeinsam mit Soldan Stiftung, BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag den Wettbewerb für Jurastudierende aus, der von 11.-14.10.2017 in Hannover stattfindet. Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr werden dieses Jahr bis zu 40 Teams erwartet. Daher soll der Wettbewerb um weitere Finalrunden erweitert werden.
Zur Durchführung des Wettbewerbs werden Volljuristinnen und Volljuristen gesucht, die als Richter die mündlichen Verhandlungen leiten oder als Juroren die Leistungen in den mündlichen Verhandlungen bewerten. Interessierte melden sich bitte bei Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, LL.M. (trierweiler(at)brak(dot)de).
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Ausbildungszahlen in den freien Berufen
Auf den ersten Blick positiv zeigt sich die Entwicklung der Ausbildungsverträge in den freien Berufen und insbesondere auch in der Rechtsanwaltschaft. Dies folgt aus der Ausbildungsstatistik des Bundes der Freien Berufe (BFB) zum 31.3.2017.
Im Erhebungszeitraum wurden von den Kammern der Freien Berufe 10.933 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies sind 8,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Erklärungen für diesen erfreulichen Anstieg – sowie für die starken Schwankungen – liegen unter anderem sowohl in einer gesteigerten Nachfrage in einigen Ausbildungsberufen der Freien Berufe als auch im dreijährigen Rhythmus, in dem die Ausbildungsplätze frei werden. Insgesamt bestätigt sich der Wachstumstrend aus dem Jahr 2016, wonach die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den Kammern der Freien Berufe im letzten Ausbildungsjahr 2015/2016 (Quelle: Berufsbildungsbericht 2017) um 3,3 % gewachsen ist.
Bei den Rechtsanwaltskammern gab es insgesamt einen Zuwachs von 2,7 %. Auffällig ist – und dies ist leider kein neuer Befund – die starke Diskrepanz zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Während in den alten Bundesländern 6,2 % mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden als im Vorjahreszeitraum, verzeichnen die neuen Bundesländer einen drastischen Rückgang um 26,6 %.
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Rechtspolitik
Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Der Bundestag hat am 9.3.2017 ein Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen verabschiedet, dass nun am 18.4.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und vollumfänglich am 21.4.2018 in Kraft tritt.
Die BRAK hat sich aktiv an dem Gesetzgebungsverfahren u.a. durch Abgabe einer Stellungnahme (Stn. 10/2014, März) beteiligt.
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Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Am 21.4.2017 wurde das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verkündet. Es tritt am 1.7.2017 in Kraft.
Anlass für das Gesetzesvorhaben waren die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung. Das Gesetz sieht eine vollständige Neufassung des materiellen und prozessualen Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vor. Neben zahlreichen Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung umfasst dies auch eine grundlegende Reform der Opferentschädigung. Das Gesetz schließt zudem Abschöpfungslücken, die das geltende Recht aufweist.
Die BRAK hat sich an dem Gesetzgebungsverfahren aktiv durch Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf beteiligt.
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Rechtsprechung
PartG darf nicht Gesellschafterin von Anwalts-GmbH sein
Eine Partnerschaftsgesellschaft kann gemäß § 59e I 1 BRAO nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein. Dies hat der Anwaltssenat des BGH in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 9.7.2001 - PatAnwZ 1/00) in einer aktuellen Entscheidung befunden.
Anlass hierfür gab eine Rechtsanwalts-GmbH, deren Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile an eine aus mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung übertragen hatten. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig und forderte zu einer Rückübertragung der Geschäftsanteile auf die ursprünglichen anwaltlichen Gesellschafter auf. Da dies nicht geschah, widerrief die Kammer die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59e I 1, 2 BRAO) verstoße. Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte den Widerruf; der BGH hielt diese Entscheidung mit ausführlicher Begründung.
BGH, Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 33/16
Deutsches Anwaltsinstitut
Neue DAIvents 2017: Aktuelle Fortbildungen an der Ostsee!
Die DAIvents ermöglichen Fachanwältinnen und -anwälten, in bester Ostseestrandlage und exklusivem Ambiente ihrer gesamten Fortbildungspflicht (15 Stunden – § 15 FAO) an einem Termin nachzukommen. Nach den Seminarstunden besteht genügend Raum, das besondere Ambiente der Ostsee zu genießen.
Termine und Themen:
Ab 2.8.2017
DAIvent: Aktuelles Familienrecht an der Ostsee
Teil 1: Elternunterhalt
Teil 2: Bewertungen und aktuelle BGH-Rechtsprechung im Familienrecht
Ab 10.8.2017
DAIvent: Aktuelle Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz an der Ostsee
Ab 10.8.2017
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee
Teil 1: Fremdpersonaleinsatz - neuer Arbeitnehmerbegriff - Arbeitsvertragsrecht
Teil 2:Prozessrecht - Zahlungsklage - Prozessvergleiche im Arbeitsrecht
Ab 10.8.2017
DAIvent: Aktuelles Insolvenzrecht an der Ostsee
Teil 1: Das Gutachten des Insolvenzverwalters – Update Insolvenzanfechtung – Sanierungsberatung
Teil 2: Gesellschaftsrecht für Insolvenzverwalter
Ab 17.8.2017
DAIvent: Aktuelles Mietrecht an der Ostsee
Teil 1: Gewerberaum- und Wohnraummietrecht
Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Verfahrensfragen im Wohnungseigentumsrecht
Ab 17.8.2017
DAIvent: Aktuelles Bank- und Kapitalmarktrecht an der Ostsee
Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung zum Kapitalmarktrecht – Neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Kredit- und Kreditsicherungsrecht
Teil 2: Aktuelle Entwicklungen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Preisen und Entgelten im Bankrecht
Mehr Informationen und Anmeldung
Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt
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