Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2019

Stellungnahme: Reform des Abstammungsrechts

11.09.2019Newsletter

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts Stellung genommen.

Hintergrund des Entwurfes ist die notwendige Modernisierung des Abstammungsrechts, das noch von der ehelichen Familie - bestehend aus Mann, Frau und Kind(ern) - ausgeht, in der rechtliche, genetische und soziale Elternschaft übereinstimmen. Mit Blick auf die moderne Fortpflanzungsmedizin und Familien in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist dies nicht mehr zeitgemäß.

Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Änderungen der abstammungsrechtlichen Normen im BGB sowie eine Folgeänderung im BGB zum Recht der elterlichen Sorge und eine Folgeänderung im Lebenspartnerschaftsgesetz. Weitere Folgeänderungen, die sich aus der Änderung von abstammungsrechtlichen Regelungen noch ergeben werden, sind in dem Diskussionsteilentwurf noch nicht enthalten.

An dem Grundsatz, dass ein Kind nicht mehr als zwei Eltern hat, soll festgehalten werden. Geplant ist u.a., dass künftig auch eine Frau, entsprechend den Regelungen zur Vaterschaft eines Mannes, als Mit-Mutter zweiter rechtlicher Elternteil werden soll, wenn sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, die Mit-Mutterschaft anerkannt hat oder diese in Fällen der Einwilligung in eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gerichtlich festgestellt werden kann.

Die BRAK hält die geplanten Neuerungen auf der Basis der Grundsatzfestlegungen für akzeptabel und angemessen, sieht aber im Interesse des Kindes an der Feststellung und gegebenenfalls Begründung auch der rechtlichen Vaterschaft seines Erzeugers Korrekturbedarf. So wird angeregt, die vorgesehene kurze Anfechtungsfrist zugunsten des leiblichen Vaters zu verlängern.

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