Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2019

Stellungnahmen zu zwei Verfassungsbeschwerden

20.11.2019Newsletter

Die BRAK hat zu zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.

Die erste der beiden Stellungnahmen betrifft mehrere gegen die Tourismusabgaben von Bremen, Freiburg und Hamburg – und die auf ihrer Grundlage ergangenen Entscheidungen des BFH bzw. des BVerwG gegen die Beschwerdeführer – gerichtete Verfassungsbeschwerden. Die mittelbar angegriffene „Bettensteuer“ der drei Länder verpflichtet jeweils gewerbliche Beherbergungsbetreiber  dazu, Steuern für Übernachtungen ihrer Gäste abzuführen; beruflich bedingte Übernachtungen sind davon ausgenommen. Die BRAK hat die ihr vom Berichterstatter des Verfahrens gestellten Fragen beantwortet und zu den Beschwerden aus ihrer Sicht Stellung genommen.

Die zweite der Stellungnahmen betrifft Straftaten als Lebensmittelunternehmer gem. § 58 III Nr. 2 und § 62 I Nr. 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzes. Das LG Stade hatte in einem Strafverfahren gegen einen Lebensmittelunternehmer die beiden Vorschriften für verfassungswidrig gehalten und die Sache daher dem BVerfG vorgelegt. Die BRAK kommt in ihrer Prüfung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften verfassungswidrig seien.

Gutachten und Stellungnahmen auf Anfrage von an der Gesetzgebung beteiligten Behörde oder Körperschaften des Bundes oder von Bundesgerichten zählen nach § 177 II Nr. 5 BRAO zu den gesetzlichen Aufgaben der BRAK.

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