Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 3/2019

Anpassung der Anwaltsgebühren – BRAK setzt sich weiter ein

14.02.2019Newsletter

Die BRAK setzt sich weiter intensiv für die dringend erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ein. Einen gemeinsam mit dem DAV erarbeiteten Forderungskatalog zum anwaltlichen Gebührenrecht hatte sie bereits im April 2018 an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, übergeben. Er wurde im Herbst 2018 den Ländern zur Stellungnahme weitergeleitet. Neben zahlreichen strukturellen Verbesserungsvorschlägen zum RVG enthält der Katalog auch die Forderung der Anwaltschaft nach einer linearen Anpassung der Gebühren.

Ende Januar befasste sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Forderung, aus der Bundesregierung wurde hierfür Unterstützung signalisiert. Anfang Februar haben sich BRAK und DAV nun in einem gemeinsamen Schreiben an die Justizministerinnen und -minister der Länder gewandt, um ihrer Forderung nach einer Reform des anwaltlichen Gebührenrechts weiter Nachdruck zu verleihen.

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