Patentgericht
Die BRAK begrüßt im Grundsatz, dass das Bundesjustizministerium mit dem im Juni vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2013 über ein Einheitliches Patentgericht einen erneuten Versuch unternimmt, das Übereinkommen in deutsches Recht umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Umsetzungsgesetz im Februar für nichtig erklärt, weil es der Sache nach Hoheitsrechte übertrage, aber nicht mit der dafür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden sei. Mit dem Entwurf soll nunmehr das Übereinkommen umgesetzt werden, das die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 unterzeichnet hatte und mit dem die justiziellen Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden einheitlichen Patentschutz in Europa geschaffen werden sollen. Als kritisch hebt die BRAK hervor, dass infolge des Ausscheidens von Großbritannien aus der Europäischen Union eine Lösung dafür gefunden werden müsse, dass einer der drei vorgesehenen Sitze des Einheitlichen Patentgerichts – neben Paris und München – in London sein sollte. Aus ihrer Sicht sollte zunächst eine neue Zuständigkeitsregelung getroffen werden, bevor das Übereinkommen ratifiziert wird, damit das europäische Patentsystem auf einer belastbaren Basis stehe.
Weiterführende Links: