Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 12/2020 v. 15.07.2020

  • Zum dritten Mal geben die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover mit der Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ der anwaltsrechtlichen Forschung ein Forum.
  • Zu dem Ende April vom BMJV vorgelegten Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat die BRAK sich positiv geäußert.
  • Starke Bedenken hat die BRAK an dem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtenverordnung-Immobilien) geltend gemacht.
  • Die BRAK begrüßt im Grundsatz, dass das Bundesjustizministerium mit dem im Juni vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2013 über ein Einheitliches Patentgericht einen erneuten Versuch unternimmt, das Übereinkommen in deutsches Recht umzusetzen.
  • Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die DAC-6-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein.
  • In zwei Stellungnahmen hat die Bundesrechtsanwaltskammer sich eingehend mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft auseinandergesetzt.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ebenso wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berechtigt sein, zur Beantragung der Überbrückungshilfe zu beraten. Diese Forderung der BRAK hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels gegenüber dem Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium erneut bekräftigt.