Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2020

Personengesellschaftsrecht

15.07.2020Newsletter

Zu dem Ende April vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat die BRAK sich positiv geäußert. Mit dem Entwurf soll das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Insbesondere sollen die Gesellschaften nach außen transparenter, Abstimmungsprozesse rechtssicherer und ein Wechsel der Gesellschaftsform leichter werden; zudem sollen Diskrepanzen zwischen dem geschriebenen Recht und der von Rechtsprechung und Kautelarpraxis geprägten Rechtsanwendung und -gestaltung beseitigt werden. Positiv hebt die BRAK vor allem hervor, dass – entsprechend ihrer Forderung – nunmehr auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Rechtsform der Rechtsanwaltsgesellschaft & Co. KG als Berufsausübungsgesellschaft offenstehen soll.

Zu den einzelnen Regelungsentwürfen nimmt die BRAK im Detail Stellung und regt zum Teil Ergänzungen an. Sie begrüßt insbesondere die größere Rechtssicherheit, die aus ihrer Sicht infolge der Änderungen zur Beschlussanfechtung eintritt. Kritisch äußert sie sich etwa hinsichtlich der Regelungen zur persönlichen Haftung der Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts; altbekannte Probleme wie die Haftung von Scheinsozien oder minderjährigen Gesellschaftern blieben ungelöst. Hingegen begrüßt sie insbesondere die Klarstellungen für die Partnerschaftsgesellschaft.

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