Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2020

Corona-Überbrückungshilfen: BRAK-Präsident begrüßt Einbeziehung der Anwaltschaft

12.08.2020Newsletter

Die Einbeziehung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Antragsprozess bei der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen begrüßt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels; sie sei „zwingend geboten“ gewesen, zitiert ihn die LTO v. 3.8.2020. In einem vorangegangenen Beitrag in der LTO v. 1.8.2020 äußert sich die BRAK zum Hintergrund: Zunächst konnten nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfe für ihre Mandanten beantragen; die Anwaltschaft war ausgeschlossen und wurde erst auf Drängen der BRAK in den Antragsprozess einbezogen.

Seit dem 10.8.2020 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Überbrückungshilfe über das Online-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für ihre Mandanten beantragen. Die technische Anbindung wurde mit Unterstützung der BRAK durch einen Dienstleister des BMWi umgesetzt.

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