Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2020

Corona-Überbrückungshilfen – Abrufen der Fördermittel und Appell zur Inanspruchnahme der Hilfen

26.08.2020Newsletter

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, können sich seit dem 10.8.2020 an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) anmelden. Dazu stellt das BMWi zwei unterschiedliche Verfahren bereit: Das sog. PIN-Verfahren und ein Verfahren, bei dem die beA-Karte eingesetzt werden kann. Der Dienstleister des BMWi hat ein Tutorial für die Registrierung und Anmeldung von antragserfassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt und das BMWi hat Informationen und ein Video „beA-Karte zur Anmeldung im Antragsportal einrichten“ veröffentlicht. Die Frist zur Antragstellung der „Überbrückungshilfe“ wurde um einen Monat bis zum 30.9.2020 verlängert.

Zunächst konnten Anträge auf Überbrückungshilfe nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen eingereicht werden. Die Anwaltschaft wurde ohne sachlichen Grund hiervon ausgeschlossen. Die BRAK konnte sich mit ihrer Forderung nach Einbeziehung der Anwaltschaft durchsetzen.

Die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess begrüßt auch Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, der an betroffene Unternehmen appelliert, die Überbrückungshilfe tatsächlich in Anspruch zu nehmen: „Gut, wenn durch die Einbeziehung der Rechtsanwälte noch mehr Möglichkeiten bestehen, Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen. Bislang sind die Antragstellungen noch unter den Erwartungen. Also bitte reichlich Anträge stellen! Die Hilfe soll helfen!“

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