Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2020

Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu E-Mail-Kommunikation: BRAK nimmt kritisch Stellung

18.09.2020Newsletter

Mit einer Initiativstellungnahme hat die BRAK sich zu einer von der Datenschutzkonferenz (bestehend aus den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) herausgegebenen Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“ geäußert. Die Orientierungshilfe erläutert anhand von typischen Verarbeitungssituationen die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die beim Versand und der Entgegennahme von E-Mail-Nachrichten durch Verantwortliche, ihre Auftragsverarbeiter und öffentliche E-Mail-Diensteanbieter auf dem Transportweg zu erfüllen sind. Das Grundanliegen der Orientierungshilfe, Klarheit in dem lange umstrittenen Bereich der E-Mail-Verschlüsselung zu schaffen, begrüßt die BRAK. Vehement kritisiert sie jedoch, dass darin berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten falsch ausgelegt und die Kompetenzen der Datenschutzaufsicht überschritten werden:

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verkennen aus Sicht der BRAK, dass Berufsgeheimnisse sich nicht nur auf personenbezogene Daten beziehen und nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Berufsgeheimnisträger (z.B. Rechtsanwälte) dem Berufsgeheimnis unterfällt. Der Schutz von Berufsgeheimnissen ist strafrechtlich und berufsrechtlich sichergestellt und wird durch Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Rechtsanwaltskammern vollzogen. Ob und wann bei Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, mit Blick auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht durchschnittliche oder hohe Risiken anzunehmen sind, ist deshalb ebenso wenig durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu beurteilen wie die Frage, welche Schutzmaßnahmen angemessen erscheinen. Verzichtet der Mandant, dessen Schutz das Berufsgeheimnis primär dient, auf Vertraulichkeit, kann datenschutzrechtlich nicht unter Berufung auf die vermeintlich berufsrechtlich gebotene Vertraulichkeit etwas Gegenteiliges hergeleitet werden.

Weiterführende Links:

Update: Die Datenschutzkonferenz hat die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten über der Übermittlung per E-Mail“ mit Stand 16. Juni 2021 angepasst. Der Ausschuss Datenschutzrecht der BRAK hat eine Handreichung zur Neufassung der DSK-Orientierungshilfe verfasst.