Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

Sektorspezifische Datenschutzaufsicht: BRAK begrüßt niedersächsischen Vorstoß

02.12.2020Newsletter

Die Datenschutzaufsicht in Deutschland soll stärker vereinheitlicht und sektorspezifisch ausgestaltet werden. Dies hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium in einem Beschlussantrag für die Wirtschaftsministerkonferenz am 30.11.2020 gefordert. Die BRAK begrüßt diesen Vorstoß. In ihrer Stellungnahme unterstreicht sie, dass sie ein erhebliches Bedürfnis für eine Vereinheitlichung und sektorspezifische Ausgestaltung sehe. Denn die DSGVO ist bundesweit einheitlich auszulegen, typische Umsetzungsfragen unterscheiden sich aber von Branche zu Branche erheblich; die föderale Aufsichtsstruktur stoße hier an ihre Grenzen. Für den anwaltlichen Bereich sprechen darüber hinaus das staatliche Interesse an einem effektiveren Grundrechtsschutz sowie das Rechtsstaatsgebot für eine eigene, unabhängige und zentrale Bereichsaufsicht. Diese sektorale Datenschutzaufsicht sollte aus verfassungsrechtlichen Gründen in der anwaltlichen Selbstverwaltung angesiedelt sein.

Die BRAK fordert seit langem die Schaffung einer eigenen und unabhängigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsstelle aus der und für die Anwaltschaft. Eine solche würde im Interesse der Anwaltschaft eine bundeseinheitlichere Aufsichtspraxis und eine stärkere Berücksichtigung anwaltlicher Anforderungen ermöglichen. Nur eine anwaltliche Aufsichtsstelle wäre zudem geeignet, die verfassungsrechtlich gebotene Selbstverwaltung auch in diesem Bereich zu gewährleisten. Dazu hat sie im Jahr 2016 einen konkreten Regelungsvorschlag für die Schaffung eines Datenschutzbeauftragten für die Rechtsanwaltschaft unterbreitet.

Weiterführende Links: