Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2021

Familien- und Erbrecht: BRAK unterbreitet Vorschläge zur Modernisierung

Die BRAK hat eine Reihe von Vorschlägen für eine Modernisierung des Familien- und Erbrechts in der 20. Legislaturperiode unterbreitet.

01.12.2021Newsletter

 

Sie begrüßt ausdrücklich, dass sich die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Familienrechts vorgenommen hat. Besonderen Reformbedarf sieht die BRAK insbesondere in den Bereichen Abstammungsrecht, Reproduktionsmedizin und Leihmutterschaft, im Verfahren zu elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt, bei den Regelungen zum Wechselmodell, beim Ehegattensplitting, im Namensrecht. Im Erbrecht sind aus Sicht der BRAK besonders die Auskünfte im Pflichtteilsrecht sowie beim Verfahren zur Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse.

Zu allen Themenbereichen unterbreitet die BRAK konkrete Reformvorschläge und identifiziert problematische Punkte. Überwiegend gehen die Vorschläge auf Arbeiten von Expertengruppen der BRAK aus der vergangenen Legislaturperiode zurück. Sie müssen nunmehr in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden. Die Anwaltschaft wird hierbei gerne mitwirken und bei weiteren Reformüberlegungen ihre Expertise einbringen.

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