Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2021

Familiengerichtliches Verfahren: BRAK fordert Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde

In Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss die Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts eingeführt werden. Dies fordert die BRAK in einer Initiativstellungnahme, in der sie den dringenden Reformbedarf deutlich macht.

01.12.2021Newsletter

Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sind zwar zivilgerichtlichen Verfahren gleichgestellt. Anders als dort wurde die Nichtzulassungsbeschwerde jedoch für Verfahren nach dem FamFG im Jahr 2002 abgeschafft. Als Rechtsmittel steht daher lediglich die von der Zulassung durch das Beschwerdegericht abhängige Rechtsbeschwerde zur Verfügung. Die Zulassungspraxis der Oberlandesgerichte differiert stark und ist insgesamt recht verhalten. Dies beeinträchtigt, wie die BRAK im einzelnen darlegt, im Ergebnis die Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Rechtsuchende im Familien- und Erbrecht würden dadurch benachteiligt. Die Ungleichbehandlung von FamFG-Verfahren und Zivilverfahren sei auch verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Durch die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde, über deren Zulassung der BGH entscheidet, könnten diese Missstände beseitigt werden. Die BRAK unterbreitet hierzu einen konkreten Formulierungsvorschlag, der sich an der Regelung der Nichtzulassungsbeschwerde orientiert.

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