Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2022

Europarat plant Konvention zum Anwaltsberuf

Vor dem Hintergrund gehäufter Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte plant der Europarat eine Konvention über den Beruf des Rechtsanwalts. Die BRAK hat zu dem Konventionsentwurf Stellung genommen und spricht sich vor allem für eine klare Definition des Berufs aus.

24.08.2022Newsletter

Um die freie Ausübung des Anwaltsberufs besser zu schützen, arbeitet der Europarat an einer bindenden Europäischen Konvention über den Beruf des Rechtsanwaltes. Sie fußt auf der Empfehlung des Europarats zur freien Ausübung des Anwaltsberufs (R (2000) 21) aus dem Jahr 2000. Darin sind Mindeststandards formuliert, die Anwältinnen und Anwälten unter anderem eine freie, unabhängige Berufsausübung, Zugang zu ihrer Mandantschaft und die Wahrung des Berufsgeheimnisses garantieren sollen. Die parlamentarische Versammlung des Europarates hatte im Januar 2018 eine Empfehlung angenommen, in der sie den Europarat zur Schaffung einer bindenden Konvention auffordert. Das hält sie für notwendig, weil Anwältinnen und Anwälte nach wie vor bedroht und angegriffen werden und weil dies in manchen Staaten sogar systematisch geschieht; daher seien verbindliche Standards und ein Kontrollmechanismus nötig.

In ihrer Stellungnahme zu dem Konventionsentwurf spricht die BRAK sich für eine klare Definition des Anwaltsberufs aus, welche sich an der Emfpehlung R (2000)21 des Ministerkomitees über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs orientiert. Durch die Konvention sollen Personen geschützt werden, die gerade aufgrund ihres Status als berufener Berater und Vertreter in allen gerichtlichen und außergerichtlichen rechtlichen Angelegenheiten für die Einhaltung anwaltlicher „core values“ – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und ihrem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen – sowie ferner für Integrität und Zuverlässigkeit bürgen und deshalb zur Wahrung des ihnen entgegengebrachten Vertrauens ihrer Mandanten eines besonderen Schutzes vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung bedürfen.

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