Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2022

Studierenden-Wettbewerb: Menschenrechtseinsatz für bedrohte Anwält:innen

Der Amicus Curiae Contest des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) gibt fortgeschrittenen Jurastudierenden die Möglichkeit, den menschenrechtlichen Einsatz für bedrohte Anwält:innen in Form eines Wettbewerbs zu erproben.

06.10.2022Newsletter

Der Amicus Curiae-Wettbewerb wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet. Er richtet sich an Studierende am Ende eines Studiums (in den letzten beiden Studienjahren), dessen Abschluss in den Ländern, deren Anwaltskammern Mitglieder des CCBE sind, Voraussetzung für den Eintritt in den Anwaltsberuf ist – in Deutschland also des rechtswissenschaftlichen Studiums.

Im Wettbewerb müssen die Studierenden einen Amicus Curiae-Schriftsatz erstellen, mit dem eine bedrohte Anwältin oder ein bedrohter Anwalt unterstützt wird. Der Schriftsatz ist fiktiv in dem Sinne, dass er nicht in einem tatsächlich laufenden Verfahren verwendet werden soll. Im Rahmen des Wettbewerbs wird der beste Schriftsatz ausgewählt. Zum Preis zählt neben einer feierlichen Verleihung im Rahmen der CCBE Plenarsitzung im Juni 2023 in Griechenland auch die Publikation des Schriftsatzes auf der Website und in den Sozialen Medien des CCBE.

Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist noch bis zum 30.11.2022 möglich.

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