Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 3/2024

DAI: Auswirkungen des GEG im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (174358)

Das neue Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Als Folge dieses Gesetzes haben sich zahlreiche Neuerungen und Änderungen im Mietrecht ergeben. Der besonders erfahrene Referent Dr. Klaus Lützenkirchen – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – wird die Teilnehmenden am 14. März 2024 auf den aktuellen Stand bringen, damit im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das neue Recht unmittelbar in der Beratung und Prozessvertretung anwenden können.

07.02.2024Newsletter

Folgende Themenschwerpunkte, die in einer begleitenden Arbeitsunterlage als Nachschlagewerk für die Praxis aufbereitet werden, werden unter anderem erörtert:

Das Heizungsgesetz, §§ 71 ff. GEG:

  • Anforderungen an die Erhaltungspflicht von Heizungen
  • Grundsatz der 65%-EE-Vorgabe
  • Zeitliche Komponenten bei Bestandsgebäuden

Änderungen des Mietrechts:

  • Neuer Modernisierungs-Tatbestand: § 555b Nr. 1a BGB
  • Neuer Mieterhöhungstatbestand: § 559e BGB
  • Das Zusammenwirken der Erhöhungsmöglichkeiten
  • Umsetzung der Vorgaben des Heizungsgesetzes bei der Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB

Der Fahrplan für die GdWE:

  • Entscheidungen über den Ort der Heizung
  • Vorzeitiger Austausch der Heizung
  • Informationspflichten der Sondereigentümer
  • Erstellen eines Fahrplans zur Umsetzung der 65%-EE-Vorgabe
  • Berichtspflicht
  • Durchführung bei den unterschiedlichen Möglichkeiten
  • Mitwirkungspflicht der Sondereigentümer

Mehr zu dem Arbeitsprogramm der 5,0-stündigen Veranstaltung Auswirkungen des GEG im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (174358) finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter https://www.anwaltsinstitut.de/.