BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben
Kurz vor Weihnachten sind die aktuellen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erschienen. Themen sind unter anderem eine Bilanz zu Berufsausübungsgesellschaften gut ein Jahr nach ihrer Einführung, rechtswidrige Kanzleidurchsuchungen, Haftung bei Fehlern der Kanzlei-IT und das neue BRAK-Präsidium.
Im neuen Heft der BRAK-Mitteilungen ziehen Dr. Henning Löwe, Melanie Theus und Imke Mareile Wallner eine Bilanz nach (mehr als) einem Jahr, in dem Berufsausübungsgesellschaften Träger berufsrechtlicher Rechte und Pflichten sind. Aus der Sicht zweier Rechtsanwaltskammern berichten sie Erfahrungen und zeigen Herausforderungen im Zulassungsverfahren und bei der Berufsaufsicht sowie Auswirkungen auf Dritte, etwa Mandanten, Versicherer und Gerichte, auf.
Jennifer Witte erläutert im Detail die Forderungen der Anwaltschaft nach einer Erhöhung der gesetzlichen Vergütung. Dazu geht sie auf die Hintergründe der aktuellen Reformforderungen ein und stellt insbesondere die von BRAK und DAV gemeinsam erarbeiteten Vorschläge für strukturelle Änderungen an einzelnen gebührenrechtlichen Regelungen vor. Zudem gibt sie einen Überblick über den aktuellen Stand der politischen Diskussion.
Außerdem im Heft: der jährliche Bericht von Dr. Dirk Engel zur Entwicklung der Fachanwaltschaften in Gesetz- bzw. Satzungsgebung und Rechtsprechung, die Übersicht zur haftungs-rechtlichen Rechtsprechung von Antje Jungk, Bertin Chab und Holger Grams sowie Berichte aus der Arbeit der BRAK im nationalen, europäischen und internationalen Bereich.
Im Rechtsprechungsteil kommentiert Prof. Dr. Christoph Knauer die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. zur rechtswidrigen Durchsuchung einer Anwaltskanzlei, der Rechtsberatung unter Verstoß gegen die Russlandsanktionen der EU vorgeworfen worden war; das Recht auf effektive Verteidigung hat jedoch Vorrang. Er wendet sich auch gegen das zunehmende Phänomen, dass gegen Anwältinnen und Anwälte vorschnell der Anfangsverdacht einer Straftat bejaht wird, um damit den von §§ 97 I 1, 148 StPO gewährten Schutz zu unterlaufen. Daneben werden weitere berufsrechtliche Entscheidungen dokumentiert.
Im aktuellen BRAK-Magazin stellt Dr. Tanja Nitschke das neu gewählte Präsidium der BRAK vor: Wer ist für welche Aufgabenbereiche zuständig und welche berufspolitischen Herausforderungen warten hier jeweils?
Antje Jungk ordnet ein, wer haftet, wenn „der Computer“ schuld ist. Dabei geht es um Formulare, Vertragsgeneratoren, Legal Tech-Anwendungen u.a. für Fluggastrechte, aber auch KI-Tools, die für rechtliche Auskünfte oder bei der Vorbereitung anwaltlicher Schriftsätze genutzt werden. Zentral dabei: Beratungsqualität und mögliche Fehlerquellen. Ingrid Hönlinger startet – nach dem Aufschlag von Stephan Cramer im vorigen Heft – die „10 Fragen“-Reihe zur außergerichtlichen Streitbeilegung; ihr Thema: Mediation. Eine für alle Anwältinnen und Anwälte relevante neue Pflicht behandelt Christian Bluhm: Seit dem 1.1.2024 muss man im goAML-Portal registriert sein, um bei Geldwäscheverdacht eine Meldung machen zu können.
Außerdem im Heft: Warum der Anwaltsberuf in Schulen gehört (Riad Khalil Hassanain); warum man beA-Karte und PIN nicht dem Kanzleipersonal überlassen darf (Dr. Tanja Nitschke); warum das BVerfG Wiederaufnahmen nach Freispruch gekippt hat (Lea Osiander); warum das Siebenfache des RVG-Satzes zu viel des Guten ist (Uta Fölster); warum Studierende vor der Justizministerkonferenz im Regen standen (Stephanie Beyrich); was am neuen SGB XIV neu ist (Dirk Hinne).
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Hintergrund:
Mit ihren Zeitschriften informiert die BRAK über aktuelle Entwicklungen in Berufsrecht und Berufspolitik; zudem berichtet sie aus ihrer Arbeit und erörtert berufspraktische Fragen. Die BRAK-Mitteilungen enthalten außerdem amtliche Bekanntmachungen, insbesondere von Änderungen der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Anwältinnen und Anwälte erhalten den Zugang über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Die Zeitschriften sind zudem über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter und in der BRAK-Mitteilungen App verfügbar.