Anwaltliche Selbstverwaltung

Fachausschüsse der BRAK neu berufen

Zu Beginn seiner Amtsperiode hat das neu gewählte Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die Fachausschüsse neu besetzt. Für die nächsten vier Jahre wurden Mitglieder für insgesamt 33 Ausschüsse und Gremien neu berufen.

15.01.2024Anwaltschaft

Insgesamt 33 Fachausschüsse und Gremien – von Abwickler/Vertreter bis Zivilprozessrecht – hat das im Oktober neu gewählte BRAK-Präsidium in seiner Sitzung am 11.12.2023 neu berufen. Diese und ihre Mitglieder sind auf der Website der BRAK aufgelistet. Aufgabe der Ausschüsse ist es insbesondere, auf Anfrage der an der Gesetzgebung beteiligten Organe Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren bzw. zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen zu erarbeiten (vgl. § 177 II Nr. 5 BRAO). Häufig nehmen Ausschussmitglieder zudem als Expertinnen bzw. Experten an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil.

Die Mitglieder der Ausschüsse beruft das BRAK-Präsidium auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern jeweils für die Dauer von vier Jahren. Dies regelt die Satzung der BRAK. Die aktuelle Amtszeit begann zum 1.1.2024 und läuft bis zum 31.12.2027.

Das Engagement in den Ausschüssen ist ehrenamtlich und eine wesentliche Stütze der Arbeit der BRAK als Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung.

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Dieser Artikel wurde erstmalig am 10.1.2024 auf brak.de veröffentlicht.