Kammer Berlin startet mit Siegel für gute ReFa-Ausbildung
Das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Ausbildungskanzleien sichtbar machen und qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Seit Anfang Mai bietet auch die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich den Titel „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zu sichern.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet seit Anfang Mai das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen.
Um das Siegel zu erlangen, ist neben einem Antrag bei der Kammer die Teilnahme an mindestens zwei Führungskräfte-Seminaren erforderlich; außerdem muss sich die Ausbildungskanzlei zur Einhaltung der Ausbildungsstandards sowie des Ausbildungsrahmenplans verpflichten und ihre Azubis entsprechend den Vergütungsempfehlungen der Kammer bezahlen. Die Auszubildenden der Kanzlei werden in den Zertifizierungsprozess einbezogen und müssen den Antrag der Kanzlei unterstützen.
Initiiert wurde das Siegel von der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Sachsen sowie die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg bieten das Ausbildungssiegel ebenfalls an.
Weiterführende Links:
- Informationen der RAK Berlin zum Qualitätssiegel
- Lizenzbedingungen für das Qualitätssiegel
- Nachrichten aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025 (zum gemeinsamen Start des Ausbildungssiegels durch die bayerischen Kammern)
Hintergrund:
Weshalb die Rechtsanwaltskammer Koblenz das Ausbildungssiegel entwickelte und eine Ausbildungsinitiative startete, erläutert deren Geschäftsführerin Melanie Theus im Podcast „RECHT INTERESSANT!“. Den Hintergrund dafür bildete u.a. die hohe Zahl an Ausbildungsabbrechern; s. hierzu Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212.