Notariat: Beurkundungen sollen digital möglich werden
Notarielle Beurkundungen sollen künftig auch digital möglich sein. Auch die Beglaubigung elektronischer Unterschriften soll vereinfacht werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor.
Notarielle Urkunden werden derzeit überwiegend papiergebunden erstellt. Bereits seit 2022 erfolgt jedoch ihre Verwahrung im elektronischen Urkundenarchiv. Zudem müssen ab dem 1.1.2026 Gerichtsakten elektronisch geführt werden. Die Urkunden werden also digital erstellt, dann ausgedruckt und signiert und müssen anschließend zum Zweck von Vollzug und Verwahrung wieder digitalisiert werden. Diesen doppelten Medienbruch will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz künftig vermeiden.
Dazu sieht ein Mitte Juni vorgelegter Referentenentwurf des Ministeriums für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vor, dass Beurkundungen künftig auch in Präsenzverfahren elektronisch möglich sein sollen. Die Urkundsperson soll die Niederschrift unmittelbar als elektronisches Dokument erstellen können. Die Beteiligten können sie dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie mit Hilfsmitteln wie z.B. einem Touchscreen oder einem Unterschriftenpad digital unterschreiben. Abschließend bringt die Urkundsperson ihre digitale Signatur an und gewährleistet so die Authentizität und Integrität der Urkunde.
Für Notarinnen und Notare soll die Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung für diese Berufsgruppe flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.
Auch elektronische Beglaubigungen sollen vereinfacht werden, indem auch hier eigenhändige elektronische Unterschriften auf einem elektronischen Hilfsmittel ermöglicht werden sollen. Außerdem soll künftig der Zugang einer öffentlich beglaubigten Abschrift genügen, damit eine Erklärung wirksam wird. Der Zugang soll mittels elektronisch beglaubigter Abschriften auch auf elektronischem Weg möglich sein.
Der Referentenentwurf entspricht im Wesentlichen einem Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode, der infolge des vorzeitigen Regierungswechsels der Diskontinuität unterfiel. Ergänzend enthält der aktuelle Entwurf neben redaktionellen Änderungen u.a. eine Änderung, mit der die bundesweit einheitlichen Standards für die allgemeine Beeidigung, die im Gerichtsdolmetschergesetz geschaffen wurden, auch für das Beurkundungsverfahren abgebildet werden sollen.
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