Justiz

Nordrhein-Westfalen: neue Zuständigkeitskonzentrationen für ordentliche Gerichte seit 1.7.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1.7.2025 neue ausschließliche Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts Hamm, des Oberlandesgerichts Köln und des Landgerichts Aachen für bestimmte Rechtsstreitigkeiten geschaffen.

12.08.2025Gesetzgebung

Die Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ändern sich. Das Land hat mit einer am 1.7.2025 in Kraft getretenen Verordnung die Zuständigkeiten für bestimmte Streitigkeiten an den Oberlandesgerichten Hamm und Köln sowie am Landgericht Aachen konzentriert.

Das Oberlandesgericht Hamm wird – neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen – zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. Ihm sind neben den bereits konzentrierten Verfahren nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG) nun auch Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) zugewiesen. Hinzugetreten ist außerdem die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Auch ausgewählte Gefährdungstatbestände wie die Haftung nach dem Produkthaftungs- oder Umwelthaftungsgesetz sowie Ansprüche nach den §§ 2 und 3 des Haftpflichtgesetzes (HaftPflG), §§ 25 bis 26 des Atomgesetzes (AtG), §§ 33, 53 und 54 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), § 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG), § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 114 des Bundesberggesetzes (BbergG) sind von der neuen Zuständigkeitskonzentration in Hamm erfasst.

Daneben sind in Hamm in zweiter Instanz die Angelegenheiten der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das wird im Folgenden auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten gelten.

Das Oberlandesgericht Köln hat über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung u.a. im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts erhalten.

Das Landgericht Aachen ist nunmehr in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.

Die neuen Spezialisierungen tragen der zunehmenden Komplexität von Rechtsstreitigkeiten und der fortschreitenden Spezialisierung auch Ihrer Mitglieder Rechnung. Sie sorgen für eine hohe Qualität und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung, die allen an diesen Verfahren beteiligten Professionen zugutekommen dürften. Die Anwaltschaft soll insgesamt in den Reformkomplex einbezogen werden, aktuell steht die Rechtsanwaltskammer Hamm dazu im Austausch mit den Gerichten.

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Hintergrund:

Das Land Nordrhein-Westfalen plant ferner eine Reform seiner Arbeitsgerichtsbarkeit, die möglicherweise die Schließung einiger Arbeitsgerichts-Standorte mit sich bringt. Hiermit befasst sich eine aktuelle Folge des Podcasts „RECHT INTERESSANT!“ mit Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Nordrhein-Westfalen, und Hans Ulrich Otto, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Erstveröffentlichung am 06.08.2025