Bundesrat bringt erneut Gesetzentwurf gegen Deepfakes ein – BRAK skeptisch
Der Bundesrat will mit einem neuen § 201b StGB die Verbreitung von Deepfakes unter Strafe stellen. Der Entwurf stößt auf jedoch deutliche Kritik. Wie die LTO berichtet, warnt unter anderem die BRAK vor einer Überkriminalisierung.
Die Bekämpfung von Deepfakes hat erneut Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden. Am 11.7.2025 beschloss der Bundesrat, den bereits in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes dem Bundestag zuzuleiten. Die Bundesregierung hatte zuvor betont, die Gefahren durch KI-generierte Manipulationen sehr ernst zu nehmen.
Geplanter Tatbestand und Ausnahmen
Kern des Entwurfs ist die Einführung eines § 201b StGB. Danach soll die Verbreitung manipulierter Bilder oder Tonaufnahmen strafbar sein, wenn sie den Anschein authentischen Materials erwecken. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Entwurf enthält ferner Regelungen zum Schutz Verstorbener sowie Ausnahmen für sozialadäquate Handlungen in Wissenschaft, Kunst oder Berichterstattung.
Kritik der BRAK in der LTO aufgegriffen
Doch der Vorschlag bleibt umstritten. Wie die Legal Tribune Online (LTO) berichtet, kritisiert die BRAK die Norm als zu unbestimmt und zu weitgehend. Schon das unsichere Teilen manipulierter Inhalte könne eine Strafbarkeit auslösen. „Im Ergebnis führt der Wortlaut der geplanten Norm dazu, dass jegliches Zugänglichmachen an Dritte oder Öffentlichkeit zu einer Strafbarkeit führt,“ zitiert LTO die BRAK.
Statt einer neuen Vorschrift ist eine gezielte Erweiterung des § 201a StGB vorzugswürdig, mit einer höheren Strafbarkeitsschwelle. Die BRAK warnt, dass andernfalls eine Überkriminalisierung drohe und verfassungsrechtliche Probleme nicht auszuschließen seien.
Weiterführende Links:
- Suliak, LTO v. 22.9.2025 (zu Deepfakes unter Strafe stellen)
- Stellungnahme Nr. 75/2024
- Gesetzentwurf