Kindschaftssachen: Qualitätsstandards für Gutachten überarbeitet
Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit.
Cover der Broschüre: "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (3. Auflage)"
Quelle: dpv
Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, in der juristische, psychologische und medizinische Fachverbände sowie die Bundesrechtsanwalts- und Bundespsychotherapeutenkammer zusammenarbeiten, hat die dritte, überarbeitete Auflage ihrer „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ veröffentlicht. Die darin formulierten Qualitätsstandards haben sich als Standardwerk zur Beurteilung familienrechtlicher Gutachten etabliert. Sie wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert.
Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend mit Fragen und Anliegen zum Datenschutz konfrontiert, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Für die Neuauflage hat die Arbeitsgruppe daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet. Dabei wirkten die Expertinnen und Experten der BRAK – Rechtsanwältin Karin S. Delerue (BRAK-Ausschuss Familien- und Erbrecht), Rechtsanwalt Prof. Dr. Armin Herb und Rechtsanwalt Sebastian Schulz (beide BRAK-Ausschuss Datenschutzrecht) intensiv mit.
Wie bei den Vorauflagen unterstützte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Vertreter von Fachverbänden, Kammern und Fachinstituten aus Recht, Psychologie und Medizin bei der Entwicklung fachlich. Eingebunden waren neben dem Bundesgerichtshof (XII. Zivilsenat) auch die Landesjustizministerien. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen die Mindestanforderungen ergänzen und vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.
Die „Mindestanforderungen“ sind auf der Website der BRAK abrufbar und können im Buchhandel unter der ISBN 978-3-942761-92-5 bezogen werden.
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Hintergrundinformationen
Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“ ist ein Zusammenschluss von Fachverbänden, Kammern und Instituten aus Recht, Psychologie und Medizin. Ihr Ziel ist es, praxisgerechte Qualitätsstandards für familienrechtliche Gutachten zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Solche Gutachten spielen in familiengerichtlichen Verfahren – etwa bei Fragen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht oder bei Kindeswohlgefährdungen – eine zentrale Rolle. Beteiligt sind u. a. die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), verschiedene psychologische und medizinische Fachgesellschaften (z. B. BDP, DGKJP, DGPPN, DGPs) sowie wissenschaftliche Institute wie das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Die Arbeit wird fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und die Landesjustizministerien.
