Kammer Hamm startet mit Siegel für gute ReFa-Ausbildung
Die Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ und „ReFa-geprüft“ sollen engagierte Ausbildungskanzleien und Arbeitgeber sichtbar machen und qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Seit Kurzem bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm ihren Mitgliedern die Möglichkeit, die Siegel zu erwerben.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet seit Kurzem das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen. Das Qualitätssiegel „ReFa-geprüft“ zeichnet gute Arbeitgeberkanzleien aus. Die beiden Siegel sollen die Sichtbarkeit von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen erhöhen und dazu beitragen, Arbeitsbedingungen sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Berufsalltag nachhaltig zum Guten verändern.
Um das Siegel „Azubi-geprüft“ zu erlangen, ist neben einem Antrag bei der Kammer die Teilnahme an mindestens zwei Führungskräfte-Seminaren erforderlich; außerdem muss sich die Ausbildungskanzlei zur Einhaltung der Ausbildungsstandards sowie des Ausbildungsrahmenplans verpflichten. Die Auszubildenden der Kanzlei werden in den Zertifizierungsprozess einbezogen und müssen den Antrag der Kanzlei unterstützen.
Parallel müssen für das Siegel „ReFa-geprüft“ die Leitlinien für ausgezeichnete Arbeitgeberkanzleien eingehalten und die Teilnahme an einem Führungskräfteseminar nachgewiesen werden. Ferner muss die Mehrheit der in der Kanzlei beschäftigten Fachkräfte dem Antrag der Kanzlei zustimmen.
Initiiert wurde das Siegel von der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Berlin, Düsseldorf, Freiburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Sachsen bieten das Ausbildungssiegel „Azubi-geprüft“ ebenfalls an.
Weiterführende Links:
Hintergrund:
Weshalb die Rechtsanwaltskammer Koblenz die beiden Qualitätssiegel entwickelte und eine Ausbildungsinitiative startete, erläutert deren Geschäftsführerin Melanie Theus im Podcast „RECHT INTERESSANT!“. Den Hintergrund dafür bildete u. a. die hohe Zahl an Ausbildungsabbrechern; s. hierzu Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212.
Erstveröffentlichung am 12.11.2025