Prozessablöse durch Rechtsschutzversicherer: neue Online-Umfrage der BRAK
In einigen Fällen sollen Rechtsschutzversicherer Rechtsuchende mit Abstandszahlungen dazu animiert haben, bereits erteilte Mandate zu widerrufen und von der Rechtsverfolgung abzusehen. Die BRAK möchte mit einer Online-Umfrage von Anwältinnen und Anwälten wissen, wie verbreitet dieses Vorgehen ist.
An die BRAK wurde das Thema herangetragen, dass Rechtsschutzversicherer – unter Erteilung von Rechtsrat – anwaltlich vertretene Mandantinnen und Mandanten durch Abstandszahlungen dazu anhalten, erteilte Mandate zu widerrufen und von der Rechtsverfolgung abzusehen. Mit einer Online-Umfrage möchte die BRAK eruieren, wie verbreitet dieses Vorgehen von Rechtsschutzversicherern ist. Anwältinnen und Anwälte sind daher eingeladen, ihre Erfahrungen in der Umfrage mitzuteilen.
Die Umfrage ist direkt über das beA-Portal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Prozessablöse durch RSV“ zu erreichen.
Die Teilnahme an der Umfrage erfolgt ausschließlich anonym und die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden. Sie dauert nur wenige Minuten und ist noch bis zum 5.1.2026 möglich.
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Erstveröffentlichung am 12.11.2025