Altersgrenzen im Strafrecht: Hessische Stiftung schreibt Aufsatz-Wettbewerb aus
Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft lobt für 2025/2026 einen Aufsatz-Wettbewerb aus, der ein kontrovers diskutiertes Thema in den Fokus rückt: „Altersgrenzen im Wandel: Entwicklungsgerechtes Jugendstrafrecht". Ein Preisgeld von 10.000 Euro lockt.
Strafmündig ab 14, Jugendstrafrecht bis 21 – diese Altersgrenzen prägen das deutsche Strafrecht. Doch sowohl die Absenkung der Strafmündigkeit als auch eine mögliche Ausdehnung des Jugendstrafrechts auf über 21-Jährige werden unterschiedlich bewertet. Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Reifeentwicklung könnten dabei eine wichtige Orientierung bieten, finden in kriminalpolitischen Debatten jedoch nicht immer ausreichend Berücksichtigung.
Teilnahmeberechtigt sind alle eingeschriebenen Jurastudierenden, Promovierende und Rechtsreferendar:innen in Deutschland. Die Aufsätze dürfen maximal 30 Seiten umfassen, Gemeinschaftsarbeiten sind erlaubt. Die Jury leitet Prof. Dr. Jens Puschke von der Universität Marburg. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Einsendeschluss ist der 16.1.2026.
Die Aufsätze können per E-Mail oder Post an die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (E-Mail-Adresse: Vorstand@shra.de) eingereicht werden.
Die besten Beiträge erscheinen in der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft und in F.A.Z. Einspruch. Mit der Einreichung erklären sich Autor:innen mit einer möglichen Veröffentlichung einverstanden.
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Hintergrund:
Die Stiftung der hessischen Rechtsanwaltschaft wurde im Jahr 2006 durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt initiiert und im Jahr 2007 errichtet. Sie hat den Zweck, die Aus- und Fortbildung sowie Wissenschaft und Forschung zu fördern und bedürftige (ehemalige) Berufsträger zu unterstützen.