Weihnachtsspendenaktion

Hülfskasse bittet um Spenden zur Unterstützung bedürftiger Anwältinnen und Anwälte

Auch Anwältinnen und Anwälte können von schwierigen Lebenssituationen wie etwa Altersarmut betroffen sein. Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte bittet in ihrer jährlichen Weihnachtsaktion um Spenden, um Betroffene unterstützen zu können.

15.12.2025Anwaltschaft
Logo der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Auch in diesem Jahr startet die Hülfskasse eine Weihnachtsspendenaktion für Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Lebenssituationen. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.

2024 folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf: Es gingen 200.033 Euro an Spenden ein (Vorjahr: 192.612 Euro). Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familienangehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700 Euro.

Auch in der Hülfskasse ist es zu spüren: Der demografische Wandel bringt eine zunehmende Altersarmut mit sich. So wurden beispielsweise viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihres Alters nicht mehr in die Versorgungswerke aufgenommen, oder Rücklagen wie Lebensversicherungen wurden in Krisensituationen gekündigt. Die noch aktiven älteren Kolleginnen und Kollegen geraten oft in Bedrängnis durch steigende Gesundheitskosten und nachlassende Leistungsfähigkeit. Bitte unterstützen Sie die Hülfskasse dabei, diese Not zu lindern.

In diesem Rahmen bittet der karitative Verein um Kontaktaufnahme, sollten derartige Fälle von Notlagen bekannt oder jemand selbst betroffen sein.

Weiterführende Links:

Spendenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11
BIC: BFSWDE33XXX

Hintergrund:

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ist ein karitativer Verein und existiert bereits seit 1885. Der Verein unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige und hilft, wenn Kolleginnen und Kollegen durch Alter, Krankheit oder aus ähnlichen Gründen berufsunfähig, berufsbehindert oder sonst in Not geraten sind. Die Hülfskasse unterstützt nicht nur in ihren vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammerbezirken.

Finanziert wird die Hülfskasse durch Spenden und Jahresbeiträge der Mitgliedskammern für ihre Mitglieder. Außerdem profitiert die Hülfskasse als gemeinnütziger Verein von Geldauflagen, die z.B. in Verfahren durch Staatsanwaltschaften und Anwaltsgerichte verhängt werden. Spenden an die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte sind steuerabzugsfähig und über die Website der Hülfskasse möglich.

Erstveröffentlichung am 10.12.2025