Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2026

BRAK begrüßt Schutz demokratischer Akteur:innen, warnt aber vor Bestimmtheitsdefiziten

Angesichts der steigenden Zahlen politisch motivierter Straftaten, die in den letzten Jahren neue Höchststände erreichten, hat der Bundesrat mit seinem Gesetzentwurf zur Intensivierung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgern ein wichtiges Signal gesetzt: „Der Ton der Straße darf nicht das Schweigen im Rathaus erzwingen.“

07.01.2026Newsletter

Der Bundesrat hat Ende Dezember Gesetzentwurf verabschiedet, der Amts‑ und Mandatsträger besser vor Einschüchterung und Übergriffen schützen soll. Hintergrund ist die zunehmende Bedrohungslage, die dazu führt, dass insbesondere Lokalpolitiker:innen ihre Ämter niederlegen und sich kaum noch Menschen für öffentliche Aufgaben finden. Das bisherige Strafrecht greift hier nur unzureichend.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt diese grundlegende Intention und begrüßt den Schutz demokratischer Akteur:innen, warnt aber vor massiven Bestimmtheitsdefiziten, insbesondere bei der geplanten Einführung des neuen Straftatbestandes des politischen Stalkings (§ 106a StGB-E).

Mehr Schutz für die Basis der Demokratie

Die Erweiterung des Kreises der geschützten Personen und Institutionen befürwortet die BRAK: Es sei konsequent und notwendig, die Schutzvorschriften der §§ 105 und 106 StGB auf das Europäische Parlament, die EU-Kommission und insbesondere die Volksvertretungen kommunaler Gebietskörperschaften auszudehnen. Gerade auf der lokalen Ebene seien Amts- und Mandatsträger:innen dem direktesten und oft ungefilterten Druck ausgesetzt. Ebenso wird die Bündelung der Zuständigkeiten bei den Staatsschutzkammern der Landgerichte und dem BKA unterstützt. Die komplexen Abwägungsprozesse zwischen strafrechtlichem Schutz und Grundrechten wie der Meinungsfreiheit gehören in die Hände spezialisierter Richter und Staatsanwälte.

§ 106a StGB-E als „abstrakte Gefährdung“

In ihrer Stellungnahme kritisiert die BRAK jedoch die geplante Einführung eines allgemeinen „politischen Stalking“-Tatbestandes (§ 106a StGB-E). Während die Notwendigkeit, subtile, kumulative Einschüchterungen zu erfassen, unbestritten ist, sieht die BRAK in der konkreten Ausgestaltung einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Fundament des Bestimmtheitsgrundsatzes (nulla poena sine lege certa – Art. 103 II GG).

Der Entwurf des Bundesrates sei sprachlich misslungen und enthalte eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe. Wer kann objektiv bestimmen, was eine „nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung oder das bloße „Aufsuchen der räumlichen Nähe“ im politischen Kontext strafbar macht?

Verschärft werde das Dilemma durch die Ausgestaltung als Eignungsdelikt. Die Strafbarkeit knüpft an die Eignung der Handlung an, die betroffene Person zur Amtsaufgabe oder zu einer bestimmten Amtsausübung zu bewegen. Dies verlagert die Strafbarkeit weit vor und macht sie von subjektiven, kaum objektivierbaren Resilienzen des Einzelnen abhängig. Die BRAK befürchtet eine asymmetrische Rechtsanwendung, da hauptamtliche Amtsträger mit Personenschutz anders auf Bedrohungen reagieren dürften als ehrenamtliche Wahlbewerber:innen oder Helfer:innen. Der Tatbestand drohe, die Gestalt eines abstrakten Gefährdungsdelikts anzunehmen, dem jede klare Kontur fehle.

BRAK fordert juristische Nachschärfung

Um diese gravierenden Bestimmtheitsdefizite zu beheben und das Strafrecht seiner Funktion als Ultima ratio gerecht werden zu lassen, fordert die BRAK eine empirische und analytische Präzisierung der Tathandlungen. Statt eines allumfassenden, unbestimmten Auffangtatbestandes müssten zunächst in der Praxis aufgetretene Fälle politischen Stalkings klassifiziert werden.

Nur eine klare, konturierte und verfassungskonforme Norm kann ihren Schutzauftrag erfüllen, ohne legitimes politisches Engagement oder verfassungsmäßige Grundrechte unbeabsichtigt zu kriminalisieren. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die deutliche Warnung der Anwaltschaft vor dieser Rechtsunsicherheit aufgreifen und den Entwurf in der parlamentarischen Beratung nachschärfen wird.

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