Deutsche und französische Anwaltschaften wenden sich an EU-Kommission: Anwalts-Konvention nicht länger blockieren!
34 Staaten haben die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs bereits gezeichnet. Doch die EU-Kommission verhindert derzeit eine Ratifikation durch EU-Mitgliedstaaten und verzögert so das Inkrafttreten. Gemeinsam mit deutschen und französischen Anwaltsorganisationen fordert die BRAK daher Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, die Konvention nicht länger zu blockieren.
Die 2025 vom Europarat verabschiedete Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besser vor Angriffen, Einschüchterung und staatlicher Repression schützen – als erstes verbindliches völkerrechtliches Instrument. Bislang zeichneten 34 Staaten die Konvention, doch kein einziger Staat hat sie ratifiziert. Die Ratifizierung durch mindestens acht Staaten ist Voraussetzung dafür, dass die Konvention in Kraft tritt.
Doch die Europäische Kommission untersagte dies den EU-Mitgliedstaaten im April 2025 überraschend, bevor nicht die EU selbst der Konvention beigetreten ist. Dafür führte sie nicht näher dargelegte Kompetenzgründe an. Trotz öffentlicher Beteuerungen, die Konvention zu unterstützen, hat die Kommission seit über einem Jahr nicht die für den Beitritt der EU erforderlichen Ratsbeschlüsse vorgeschlagen.
In einem gemeinsamen Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mahnen die wichtigsten Anwaltsorganisationen Deutschlands und Frankreichs, diese politische Blockade des für die Anwaltschaft so wichtigen Schutzinstruments aufzugeben. Sie fordern von der Kommission u.a. Auskunft über den aktuellen Stand zu einem Beitritt der EU zur Konvention, zu aus Sicht der Kommission bestehenden rechtlichen Hürden und zum genauen Zeitplan für das weitere Vorgehen.
An die deutsche Bundesregierung appelliert die BRAK zudem, den Ratifizierungsprozess in Deutschland umgehend voranzutreiben und sich zugleich auf europäischer Ebene für einen schnellen Beitritt der Europäischen Union einzusetzen, damit die Konvention rasch in Kraft treten kann. Das erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Frühjahr 2027 geboten.
Die BRAK setzt sich seit Langem für die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs ein – bereits bei der Erarbeitung des Textes, aber auch im Zusammenhang mit der Unterzeichnung und Ratifikation der Konvention.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 11/2026
- Schreiben v. 18.6.2026 an Ursula von der Leyen (deutsch)
- Schreiben v. 18.6.2026 an Ursula von der Leyen (französisch)
- Nachrichten aus Berlin 13/2026 (Schutz für die Anwaltschaft? 34 Staaten sagen Ja, die EU zögert)
- Suliak, LTO v. 25.6.2026 (Anwaltsverbände schreiben Brandbrief an Ursula von der Leyen)
- Suliak, LTO v. 2.6.2026 (zur Verzögerung der Ratifkation)
- Presseerklärung Nr. 2/2026 v. 26.1.2026 (zur deutschen Zeichnung der Konvention)
- Wessels, BRAK-Mitt. 2026, 91 (zur Bedeutung der Konvention für die Anwaltschaft)
- Jönsson/Nitschke, BRAK-Magazin 1/2026, 12 (zur Entstehung der Konvention)