Europarats-Konvention: Deutsche und französische Anwaltschaften appellieren an EU-Kommission, Blockade aufzugeben
34 Staaten haben die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufes bereits gezeichnet. Doch die EU-Kommission verhindert derzeit eine Ratifikation durch EU-Mitgliedstaaten und verzögert so das Inkrafttreten. Gemeinsam mit deutschen und französischen Anwaltsorganisationen fordert die BRAK daher Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, die Konvention nicht länger zu blockieren.
Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufes schafft als erstes völkerrechtlich verbindliches Instrument elementare Mindeststandards, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten sichern sollen. Gemeinsam mit ihren europäischen Partnern hat die BRAK seit vielen Jahren für die Schaffung dieses bedeutenden internationalen Übereinkommens gekämpft. Anfang 2025 wurde es schließlich durch den Europarat angenommen. Seither haben bereits 34 europäische Staaten – darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen – die Konvention unterzeichnet.
Damit die Konvention in Kraft treten kann, muss sie von mindestens acht Staaten ratifiziert werden. Doch die Europäische Kommission untersagte den EU-Mitgliedstaaten im April 2025 überraschend die Ratifikation, bevor nicht die EU selbst der Konvention beigetreten ist. Dafür führte sie nicht näher dargelegte Kompetenzgründe an. Trotz öffentlicher Beteuerungen, die Konvention zu unterstützen, hat die Kommission seit über einem Jahr nicht die für den Beitritt der EU erforderlichen Ratsbeschlüsse vorgeschlagen.
Diese Untätigkeit und die damit verbundene politische Blockade eines für die Anwaltschaft bedeutenden Schutzinstruments kritisieren die Präsidenten der großen nationalen Rechtsanwaltsorganisationen in Frankreich und Deutschland – Bundesrechtsanwaltskammer, Ordre des Avocats du Barreau de Paris, Deutscher Anwaltverein, Conseil National des Barreaux und Conférence des Bâtonniers – nun mit deutlichen Worten.
In einem gemeinsamen Schreiben fordern sie die Europäische Kommission auf, unverzüglich
- ihren offiziellen Standpunkt zur Konvention zu erklären;
- ihren genauen Arbeitsstand im Hinblick auf die Unterzeichnung und den Abschluss dieses Abkommens durch die EU darzulegen;
- die rechtlichen oder institutionellen Hindernisse, die ihrer Ansicht nach weiterhin bestehen, umfassend zu begründen;
- sowie einen genauen Zeitplan für ihr weiteres Vorgehen vorzulegen.
An die deutsche Bundesregierung appelliert die BRAK, den Ratifizierungsprozess in Deutschland umgehend voranzutreiben und sich zugleich auf europäischer Ebene für einen schnellen Beitritt der Europäischen Union einzusetzen, damit die Konvention rasch in Kraft treten kann. Das erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Frühjahr 2027 geboten.
Die BRAK wird sich weiterhin mit Nachdruck und gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern für die Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft, die Sicherung des Rechtsstaats und die Gewährleistung des Zugangs zum Recht für jedermann in Deutschland, Europa und der Welt engagieren.
Weiterführende Links
Schreiben v. 18.06.2026 an Ursula von der Leyen (deutsch)
Schreiben v. 18.06.2026 an Ursula von der Leyen (französisch)
Website des Europarats zur Konvention (englisch)
Konventionstext (englisch)
Explanatory Report zur Konvention (englisch)
Nachrichten aus Brüssel 12/2026 v. 18.06.2026 (zum aktuellen Zeichnungsstand)
Presseerklärung der BRAK 2/2026 v. 26.01.2026 (zur deutschen Zeichnung der Konvention)
Wessels, BRAK-Mitt. 2026, 91 (zur Bedeutung der Konvention für die Anwaltschaft)
Mühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3 (zur Entstehungsgeschichte der Konvention)
Trierweiler/Boog, BRAK-Mitteilungen 2023, 70 (zu Hintergrund und Details der Konvention)