Presseerklärung 2/2026

Deutschland setzt ein starkes Zeichen für den Schutz der Anwaltschaft

Deutschland unterzeichnet als 26. Staat die neue Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung.

26.01.2026Presseerklärung

Straßburg, 26. Januar 2026. Heute hat die Bundesrepublik Deutschland ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Rechtsstaates abgegeben: Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig unterzeichnete die Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung in Straßburg. Mit dieser ersten völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung werden elementare Mindeststandards geschaffen, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa sichern sollen. Bereits 25 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, haben das Abkommen seit der Auslegung zur Unterzeichnung im Mai 2025 gezeichnet.

Ein Meilenstein für den Rechtsstaat

Die neue Konvention des Europarats setzt einen bedeutenden Schritt zur Absicherung der rechtsstaatlichen Funktionen der Anwaltschaft. Sie garantiert unter anderem:

  • den effektiven Zugang von Anwältinnen und Anwälten zu ihren Mandantinnen und Mandanten, auch in Haftanstalten,
  • den Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten,
  • die Gewährleistung unabhängiger anwaltlicher Selbstverwaltung und den Schutz von Anwaltsorganisationen wie der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK),
  • den Schutz von Anwältinnen und Anwälte vor Angriffen, Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und jeglichen unangemessenen Eingriffen in ihre Berufsausübung.

Zur Überwachung der Einhaltung der Konvention wird ein Expertengremium geschaffen.

Die BRAK setzt sich seit Jahren für die Konvention ein

Die BRAK hat gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit vielen Jahren für die Schaffung einer Konvention zum Schutz der Anwaltschaft gekämpft.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels begrüßt die Unterzeichnung: „Ein guter Tag für den Rechtsstaat! Die lang erwartete Unterzeichnung durch Deutschland stellt ein klares Bekenntnis zur rechtsstaatlichen Bedeutung der Anwaltschaft dar. Anwältinnen und Anwälte gewährleisten Zugang zum Recht für jedermann, und dies wird nun endlich völkerrechtlich verbindlich abgesichert. Mit Blick auf die aktuellen, auch internationalen, Entwicklungen ein dringend notwendiger Schritt.“

Auch BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke zeigt sich zufrieden, fordert aber weitergehendes Engagement: „Was vor über 10 Jahren im Rat der Europäischen Anwaltschaften begann, trägt nun Früchte! Die Unterzeichnung der Konvention nun auch durch Deutschland ist ein wichtiger Schritt. Was allerdings zügig folgen muss, ist die umso wichtigere Ratifizierung. Schließlich tritt die Konvention erst in Kraft, wenn sie von acht Ländern ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarates. Dafür sind auch energische Schritte auf europäischer Ebene erforderlich. Die Bundesregierung muss in Brüssel darauf drängen, dass die EU dem Abkommen unverzüglich beitritt!“

Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates, begrüßt die Konvention, ohne jedoch weiteren Handlungsbedarf aus dem Blick zu verlieren: „Anwältinnen und Anwälte werden zunehmend Opfer von Angriffen und Anfeindungen, international und auch in Deutschland. Die Konvention kommt daher zur rechten Zeit, kann aber nur ein erster Schritt bleiben. Wir brauchen eine Absicherung der Anwaltschaft auch im Grundgesetz! Einen konkreten Vorschlag zu Art. 19 Abs. 5 hat die BRAK bereits unterbreitet.“

Ratifizierung der Konvention

Die Konvention tritt etwas mehr als drei Monate nach der achten Ratifizierung in Kraft, sofern diese von mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats vorgenommen wurde. Die BRAK wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Konvention europaweit bekannt, von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah unterzeichnet sowie ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.