EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und -justizministerium gefährden, der anwaltliche Sammelanderkonten nachhaltig sichern soll. Die BRAK appelliert an die beiden Minister:innen, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten.
Für Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten hatten BRAK, Bundesjustizministerium, Bundesfinanzministerium und Kreditwirtschaft eine für alle Seiten tragfähige Lösung erarbeitet, wie gesteigerte Prüfpflichten für Banken durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) und den europäischen Common Reporting Standard (CRS) zu erfüllen sind. Mit Blick auf diese Prüfpflichten war es 2020/2021 bereits zur Kündigung von Sammelanderkonten durch Banken gekommen.
Mit dem Konzept sollen Sammelanderkonten, die von vielen Anwältinnen und Anwälten dringend benötigt werden, dauerhaft gesichert werden. Es sieht vor, dass bestimmte Transaktionsdaten auf anwaltlichen Sammelanderkonten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt.
Auf dieser Basis hat das Bundesfinanzministerium den Nichtbeanstandungserlass, der Banken von der Prüfung nach dem CRS bei anwaltlichen Sammelanderkonten ausnimmt, bis Ende 2026 verlängert. Das Bundesjustizministerium bereitet den rechtlichen Rahmen vor. Die BRAK steht in den Startlöchern für die technische Umsetzung des Prüfsystems.
Doch der Umsetzung droht nunmehr Gefahr durch die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, das ab Juli 2027 gilt. Es sieht zusätzliche Prüfpflichten für Verpflichtete – sowohl Banken als auch Anwaltschaft – nach der Geldwäscheverordnung (Gw-VO) vor.
Zur Ausführung der Gw-VO bereitet die Anti Money Laundering Authority (AMLA) eine Reihe delegierter Rechtsakte, sog. Technical Regulatory Standards, vor. Diese betreffen unter anderem auch die in Bezug auf Sammelkonten geltenden Pflichten. Die BRAK hat hieran scharfe Kritik geübt, weil die RTS banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auch auf die Anwaltschaft übertragen, bestehende Aufsichtssysteme der Berufskammern ignorieren und berufliche Verschwiegenheitspflichten außer Acht lassen.
Bei Umsetzung der Regelungen sieht die BRAK die Gefahr, dass Sammelanderkonten vollständig vom Markt verschwinden – ein irreparabler Schaden für die Anwaltschaft. Die BRAK fordert daher eine ergänzende Regelung in den RTS, die bestehende Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt, konkret: die Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern, unterstützt durch das neue Prüfsystem. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil um ihre Unterstützung dafür ersucht.
Weiterführende Links:
- Schreiben an die Bundesjustizministerin v. 5.6.2026
- Schreiben an den Bundesfinanzminister v. 5.6.2026
- Nachrichten aus Berlin 24/2025 v. 26.11.2025 (zur Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses)
- Stellungnahme Nr. 28/2026 (zum AMLA-RTS zu Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden)
- Nachrichten aus Berlin 10/2026 . 13.5.2026 (zu zwei RTS-Entwürfen der AMLA)
- Stellungnahme Nr. 17/2026 (zum AMLA-RTS zur Regulierung durch Aufsichtsbehörden)
- Nachrichten aus Berlin 6/2026 v. 18.3.2026 (zum AMLA-RTS zur Regulierung durch Aufsichtsbehörden)