Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2026

BRAK-Podcast: Haftet Meta für Fake-Werbung? Und was wird einer Partei zugerechnet?

Wann haften Plattformen für betrügerische Werbung? Und wann muss sich eine Partei das Verhalten ihrer Mitglieder oder Anhänger zurechnen lassen? Um diese Fragen geht es in zwei neuen Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“. Die eine behandelt eine Klage gegen Meta wegen betrügerischer Finanzanzeigen, die andere die juristischen Streitpunkte einer Anhörung im Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.

14.10.2026 Newsletter

Betrügerische Werbung auf Facebook und Instagram

Mit gefälschten Anzeigen, die Namen und Bilder des Finanzfluss-Mitgründers Thomas Kehl missbrauchten, lockten Betrüger Menschen in einen Anlagebetrug. Kehl und Rechtsanwalt Dr. Henning Fangmann sprechen über diese Anzeigen, über ihre Erfahrungen mit Meldungen an Meta und über das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.9.2026. Das Gericht verurteilte Meta zur Unterlassung und zur Auskunft über die Werbeeinnahmen. Zudem stellte es fest, dass das Unternehmen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich eine Plattform noch als neutrale Vermittlerin darstellen kann, wenn sie Inhalte nach Relevanz sortiert und Anzeigen algorithmisch ausspielt. Fangmann ordnet die Entscheidung ein und erläutert, was sie für andere Plattformen bedeuten könnte. Hinzu kommen praktische Hinweise für Betroffene von Anlagebetrug.

Anhörung im Thüringer Landtag: Wann wird einer Partei Verhalten zugerechnet?

Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und stellvertretendes nichtberufsmäßiges Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, blickt in dieser Folge auf die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags am 30.9.2026 zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zurück. Wann muss sich eine Partei von Äußerungen ihrer Mitglieder oder Anhänger distanzieren, und wann kann ihr deren Verhalten zugerechnet werden? Besprochen werden unter anderem öffentliche Reaktionen auf Äußerungen über Hape Kerkeling, die Rolle von Kenntnis und aktiver Unterstützung sowie mögliche Folgen für einzelne Parteimitglieder.

Jun erläutert, dass bloßes Schweigen nicht automatisch zur Zurechnung führt, aktives Verstärken aber anders zu bewerten sein kann. Auch den Einwand, schon der Antrag verletze die Menschenwürde der Parteimitglieder, ordnet er juristisch ein.

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