Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2026

FIU-Jahresbericht: mehr Verdachtsmeldungen, weniger Sanktionen

Im Jahr 2025 wurden erheblich mehr Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgegeben als im Vorjahr. Sie kamen weit überwiegend aus dem Finanzsektor und führten nur in 0,45 % der Fälle zu einer Sanktion. Das ergibt sich aus dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht 2025 der Financial Intelligence Unit.

14.10.2026 Newsletter

Die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) – hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Hauptaufgabe der zur Zollverwaltung gehörenden Behörde ist es, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen entgegenzunehmen, zu analysieren und relevante Fälle ggf. den Strafverfolgungsbehörden zuzuleiten. 

Im Vergleich zum Vorjahr ist das Gesamtaufkommen an Verdachtsmeldungen deutlich (um 41 %) angestiegen. 2024 war die Zahl der Meldungen im Vergleich zu den davorliegenden Jahren erheblich zurückgegangen. Dies hatte die FIU mit spezifischeren und qualitativ besseren Meldungen erklärt. 374.693 Verdachtsmeldungen wurden im Jahr 2025 insgesamt abgegeben; 2024 waren es 265.708, 2023 hingegen 322.590. Den erheblichen Anstieg erklärt die FIU nun mit einer größeren Zahl von Meldungen von Kreditinstituten und digitalen Finanzdienstleistern.

Weil Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur in bestimmten Fällen – bei sog. Kataloggeschäften nach § 2 I Nr. 10 GwG – Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) abgeben müssen, ist ihr Anteil am Gesamtmeldeaufkommen naturgemäß gering. Die Zahl der Meldungen aus der Anwaltschaft hatte in den vorangegangenen Jahren stetig zugenommen. Der Jahresbericht 2025 weist nun erstmals einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um etwa 8 % aus: 207 Meldungen kamen im Jahr 2025 aus der Anwaltschaft, 2024 waren es noch 225.

Insgesamt stammen 97,5 % der Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor, lediglich 2,5 % aus dem Nicht-Finanzsektor, dessen Anteil damit im Vergleich zum Vorjahr (4 %) sank.

Trotz der deutlich größeren Zahl an Verdachtsmeldungen übergab die FIU erheblich weniger (-24 %) Analyseberichte an die Strafverfolgungsbehörden (2025: 67.024; Vorjahr: 87.731; 2023: 81.550). Dies erklärt die FIU mit einer fortgesetzten Anwendung des risikobasierten Ansatzes und einer stärkeren Konzentration auf Sachverhalte mit besonders hohem Risikopotenzial.

In 41.743 Fällen (Vorjahr: 41.821; 2023: 34.501 – bei deutlich mehr Gesamtmeldungen als im Vorjahr) gab die Staatsanwaltschaft Rückmeldung zu den Analyseberichten. Der FIU-Jahresbericht lässt jedoch offen, mit welchem Ergebnis die Rückmeldung erfolgte. Unklar bleibt damit, ob ca. 82 % der Verdachtsmeldungen nicht für werthaltig gehalten oder ob 307.669 Verdachtsmeldungen noch nicht (zu Ende) analysiert worden sind.

Wie im Vorjahr wurden etwa 96 % aller an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Fälle eingestellt. Nur in einem sehr kleinen Teil der Fälle (0,45 %) wurden Sanktionen verhängt bzw. es ergingen Urteile, Beschlüsse oder Strafbefehle. Angaben zur Höhe der verhängten Sanktionen enthält der Bericht erneut nicht. Die FIU betont, die geringe Zahl bedeute nicht, dass kein Ergebnis erzielt worden wäre, da die aus den Verfahren gewonnenen Informationen auch für andere Zwecke, etwa zur Verfolgung der Vortaten, genutzt werden könnten.

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Hintergrund:

Erläuterungen und praktische Hinweise rund um Geldwäscheprävention und die für Anwältinnen und Anwälte insoweit geltenden Pflichten gibt Christian Bluhm in jedem zweiten Heft des BRAK-Magazins. Welche Kataloggeschäfte nach § 2 GwG Anwältinnen und Anwälte zu Verpflichteten nach dem GwG machen, erklärt Christian Bluhm in BRAK-Magazin 6/2021, 14 ff. (mit Übersichts-Tabelle zu den praktisch häufigsten Fällen). Einzelheiten zu Geldwäsche-Verdachtsmeldungen erläutert er in BRAK-Magazin 2/2022, 14. Alle Beiträge der Serie sind über das Archiv des BRAK-Magazins abrufbar.

Umfangreiche Materialien rund um Geldwäscheprävention bietet die BRAK zudem auf ihrer Website.