Wesroc bleibt Dienstleisterin für das beA-System
Weil der derzeitige Vertrag über Betrieb und Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs Ende 2026 ausläuft, führte die BRAK eine förmliche Vergabe durch. Alte und neue Dienstleisterin ist die Wesroc GbR.
Die BRAK hat im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein (Wesroc GbR) erneut den Zuschlag erteilt. Die Westernacher Solutions GmbH und die rockenstein AG übernahmen im Jahr 2019 die Dienstleistungen rund um das beA und haben langjährige Expertise bei Fachanwendungen für Justiz und öffentliche Verwaltung.
Hintergrund ist, dass der derzeitige Vertrag mit Wesroc über Entwicklung, Betrieb und Support des beA zum 31.12.2026 ausläuft. Die BRAK führte daher ein förmliches Vergabeverfahren durch, in dem die Wesroc GbR das nach Leistung und Preis wirtschaftlichste Angebot abgab. Der neue Vertrag läuft bis Ende 2033, mit zweimaliger Verlängerungsoption für die BRAK als Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
„Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit einem in dem besonderen Umfeld des elektronischen Rechtsverkehrs erfahrenen Dienstleister und werden unser gemeinsames Augenmerk besonders auf die zukunftsorientierte Weiterentwicklung und den zuverlässigen sowie sicheren Weiterbetrieb des beA-Systems legen.“, so BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.
Weiterführender Link:
- Presseerklärung Nr. 6/2026 vom 14.4.2026