Entscheidung im Vergabeverfahren – Wesroc GbR bleibt Dienstleister für das beA-System
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein (Wesroc GbR) erneut den Zuschlag erteilt.
Mit der Westernacher Solutions GmbH und der rockenstein AG werden die beiden Unternehmen die Dienstleistungen rund um das beA fortsetzen, mit denen die BRAK seit 2019 erfolgreich zusammenarbeitet und die seit vielen Jahren im Bereich der Entwicklung, des Betriebs und des Supports von Fachanwendungen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung ihren Schwerpunkt haben.
„Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit einem in dem besonderen Umfeld des elektronischen Rechtsverkehrs erfahrenen Dienstleister und werden unser gemeinsames Augenmerk besonders auf die zukunftsorientierte Weiterentwicklung und den zuverlässigen sowie sicheren Weiterbetrieb des beA-Systems legen.“, so BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels.
Der derzeit mit der Wesroc GbR geschlossene Vertrag über die Entwicklung, den Betrieb und den Support des beA wird zum 31.12.2026 auslaufen. Aus diesem Grund hatte die BRAK ein förmliches Vergabeverfahren zur Übernahme, Weiterentwicklung und Betrieb des beA-Systems eingeleitet. Die sorgfältige Bewertung der vorliegenden Angebote auf Basis der allen Bietern mitgeteilten Wertungskriterien hat ergeben, dass die Bietergemeinschaft Wesroc GbR das nach Leistung und Preis wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033 und sieht für den Auftraggeber eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vor.